24 May 2026, 14:10

Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung von CDU-Politiker Philipp Amthor auf Twitter

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung von CDU-Politiker Philipp Amthor auf Twitter

Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen einer Beleidigung eines Politikers auf Twitter zu einer Strafe verurteilt worden war. Im Mittelpunkt des Falls stand ein Tweet aus dem Jahr 2019, in dem der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet wurde. Obwohl das Gericht zugunsten des Autors entschied, warnte dieser, dass normale Bürger unter demselben Gesetz möglicherweise weniger Glück hätten.

Der Streit begann vor vier Jahren, als der Autor den Tweet veröffentlichte, der zunächst unbeachtet blieb. Ein Jahr später leiteten Staatsanwälte ein Verfahren nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ein – eine Vorschrift, die Beleidigungen gegen Politiker mit verschärften Strafen ahndet. Der Staat verfolgte den Fall im öffentlichen Interesse und argumentierte, die Äußerung habe Amthors Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.

Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, eine in Deutschland gängige Praxis, bei der mehr als die Hälfte aller Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung erledigt wird. Er legte jedoch Widerspruch ein, und das Gericht hob die Verurteilung schließlich auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwaltschaft hat zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.

In einem separaten Ermittlungsverfahren wurde der Autor nicht belangt, nachdem er die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet hatte. Der Fall hat breite Kritik ausgelöst, darunter vom UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, der Paragraf 188 kürzlich als fehlerhaft verurteilte. Der Autor argumentiert nun, das Gesetz schüre eher Hass gegen Politiker, als dass es sie schütze.

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Das Urteil setzt zwar ein Präzedenz, doch der Autor bleibt besorgt über die weiteren Auswirkungen. Er fürchtet, dass normale Menschen nicht über die Mittel verfügen, um sich gegen ähnliche Vorwürfe nach derselben Rechtsvorschrift zu wehren. Da die Verurteilung in zwei Wochen möglicherweise rechtskräftig wird, dauert die Debatte über die Zukunft von Paragraf 188 an.

Quelle