BGH-Urteil beendet 15-jährigen Streit um defekten Überfahrsilo
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um defekten Silo endet mit Grundsatzurteil
Ein langjähriger juristischer Konflikt um einen mangelhaften Überfahrsilo hat nun ein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Bauunternehmen die vollständigen Reparaturkosten für den fehlerhaften Silo übernehmen muss, der 2010 errichtet wurde. Der Fall, der sich über mehr als ein Jahrzehnt hinzog, wurde mit einem endgültigen Urteil am 27. November 2025 abgeschlossen.
Die Probleme begannen kurz nach der Fertigstellung des Silos im September 2010. Schon bald zeigten sich Risse und unebene Flächen, die Zweifel an der statischen Sicherheit aufkommen ließen. Der betroffene Landwirt leitete daraufhin 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
Bis 2015 hatte der Landwirt eine Klage auf Erstattung von 120.000 Euro für vorläufige Reparaturkosten eingereicht. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigungssumme später jedoch um ein Drittel – mit der Begründung, der Landwirt trage eine Mitschuld an den Mängeln des Silos.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. In seinem abschließenden Urteil stellte das Gericht fest, dass das Bauunternehmen die alleinige Verantwortung für die Beseitigung der Mängel trägt. Das Urteil macht deutlich, dass weder die Nutzungsdauer des Silos noch sein Zustand nach den Reparaturen die Verpflichtung des Unternehmens schmälern, sämtliche anfallenden Kosten zu übernehmen.
Die Entscheidung vom 27. November 2025 (Aktenzeichen: VII ZR 112/24) setzt nach 15 Jahren Rechtsstreit einen Schlussstrich. Das Bauunternehmen muss nun die Reparaturen in voller Höhe finanzieren – unabhängig von früheren Urteilen oder der bisherigen Nutzung des Silos. Damit wird das Recht des Landwirts auf vollständigen Schadensersatz für die mangelhafte Konstruktion bestätigt.






