Brandenburg erlaubt Smart Stores rund um die Uhr – auch sonntags und feiertags
Maximilian SchmidtBrandenburg erlaubt Smart Stores rund um die Uhr – auch sonntags und feiertags
Die brandenburgische Koalitionsregierung hat Änderungen am Ladenschlussgesetz beschlossen. Die neuen Regelungen erlauben es unbeaufsichtigten, vollautomatisierten Geschäften – sogenannten Smart Stores – rund um die Uhr zu öffnen, einschließlich sonntags und an Feiertagen. Kein anderes Bundesland hat bisher vergleichbare Vorschriften für solche Betriebe eingeführt.
Der Schritt folgt einem Antrag des Landtages aus dem vergangenen Jahr. Die Abgeordneten hatten die Landesregierung aufgefordert, bis Ende März eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die Mini-Supermärkte für einen 24/7-Betrieb ermöglicht. Ziel ist es, die Versorgung mit Alltagsgütern in ländlichen Regionen zu verbessern, wo herkömmliche Läden oft kaum überlebensfähig sind.
Sozialminister René Wilke (SPD) unterstützt die Neuerungen. Er argumentiert, dass Smart Stores dazu beitragen könnten, die lokale Versorgungssicherheit zu stärken und gleiche Lebensverhältnisse in ganz Brandenburg zu fördern. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss der Entwurf jedoch noch vom Landtag verabschiedet werden.
Sollte die Vorlage angenommen werden, wäre Brandenburg das erste Bundesland, das vollautomatisierte, personalfreie Supermärkte gesetzlich regelt. Diese Geschäfte könnten dann durchgehend geöffnet bleiben und so Lücken in der ländlichen Nahversorgung schließen. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei der Debatte und Abstimmung im Landtag.






