Bundesinnenministerium setzt umstrittene Asyl-Abweisungen trotz interner Kritik durch
Ella WagnerBundesinnenministerium setzt umstrittene Asyl-Abweisungen trotz interner Kritik durch
Bundesinnenministerium führt umstrittene Asylpraxis ein – interne Kritik an rechtlichen Mängeln
Im Mai 2025 führte das deutsche Bundesinnenministerium eine umstrittene Regelung ein, die Grenzbeamten erlaubt, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen. Die Maßnahme stößt selbst innerhalb des Ministeriums auf scharfe Kritik – interne Dokumente bezeichnen sie als "rechtlich fragwürdig". Seit der Umsetzung werden monatlich über hundert Schutzsuchende abgewiesen, obwohl sie Asyl beantragen wollten.
Warnungen vor den Risiken der neuen Praxis gab es bereits lange vor deren Inkrafttreten. Bereits am 28. August 2024 wies die Abteilung B 2 des Bundesinnenministeriums in einem Schreiben auf erhebliche rechtliche und politische Gefahren hin, die mit der Abweisung von Asylanträgen an der Grenze verbunden seien. Einen Monat später bezeichnete ein Beamter den Ansatz in einer Unterrichtung an die damalige Innenministerin Nancy Faeser als "potenziell brandgefährlich" und "nach EU-Recht rechtlich nicht haltbar".
Bis Januar 2025 gingen Ministeriumsmitarbeiter davon aus, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate andauern würde. Selbst im März 2025, als die Europa-Rechtsabteilung des Ministeriums ihre Bedenken gegenüber der Vereinbarkeit der Regelung mit EU-Vorgaben erneuerte, blieben Zweifel bestehen.
Die am 7. Mai 2025 von Innenminister Alexander Dobrindt unterzeichnete Weisung verlangt von Bundesländern und Kommunen den Nachweis einer "extremen Gefahr" für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit, bevor Asylsuchende abgewiesen werden dürfen. Doch seit der Einführung der Regelung hat kein einziges Bundesland oder keine einzige Kommune solche Belege vorgelegt. Über 1.300 Seiten geleakter Dokumente zeigen nun, dass Beamte wiederholt die rechtliche Legitimität der Praxis infrage stellten.
Trotz aller Warnungen wird die Maßnahme weiterhin umgesetzt. Zwischen Mai und heute wurden im Schnitt 113 Asylbewerber pro Monat an deutschen Grenzen abgewiesen.
Die Regelung bleibt vorerst in Kraft – obwohl keine Region Abweisungen mit dem Nachweis extremer Bedrohungslagen begründet hat. Interne Papiere verweisen weiterhin auf ihre rechtlichen Schwächen, während die monatlichen Statistiken eine kontinuierliche Praxis der Zurückweisungen an der Grenze dokumentieren. Da vonseiten der Länder und Kommunen keine Belege vorliegen, bleibt die Zukunft der Weisung ungewiss.






