Bundesnetzagentur leitet 77 Bußgeldverfahren wegen verpasster Smart-Meter-Fristen ein
Ella WagnerBundesnetzagentur leitet 77 Bußgeldverfahren wegen verpasster Smart-Meter-Fristen ein
Bundesnetzagentur leitet 77 Verfahren gegen Unternehmen ein, die Smart-Meter-Ziele verfehlen
Die Bundesnetzagentur hat 77 Bußgeldverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die die Vorgaben zur Einführung intelligenter Stromzähler nicht erfüllen. Die Maßnahme folgt auf verpasste Fristen gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz. Den Firmen drohen nun Strafen, falls sie die Installationspflichten bis Ende 2025 nicht einhalten.
Nach dem Gesetz müssen bis Ende 2025 20 Prozent der Messstellen bei Großverbrauchern mit Smart Metern ausgestattet sein. Betroffen sind Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden. Langfristig soll der Anteil bis 2032 auf 90 Prozent steigen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte, dass intelligente Zähler entscheidend für die Modernisierung des Stromnetzes seien. Er kündigte an, die Behörde werde die Vorgaben konsequent durchsetzen. Den Unternehmen werde vor einer möglichen Sanktionierung Gelegenheiten gegeben, ihre Verzögerungen in Anhörungen zu erklären.
Die Höhe der Strafen richtet sich nach der finanziellen Lage der jeweiligen Firmen. Die Bundesnetzagentur prüft jeden Fall individuell und berücksichtigt dabei besondere Umstände. Weitere Verfahren werden sich vor allem gegen kleine und mittlere Unternehmen richten, die die 20-Prozent-Marke verfehlt haben.
Die Behörde wird die Umsetzung in den kommenden Jahren weiter überwachen und bei Bedarf zusätzliche Schritte einleiten, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen. Der Prozess läuft bereits – betroffene Unternehmen erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor Strafen verhängt werden. Die Sanktionen werden an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die jeweiligen Umstände angepasst. Bis zum Zieljahr 2032 wird die Bundesnetzagentur weiterhin auf eine vollständige Umsetzung hinwirken.






