13 June 2026, 18:04

Bundesrat beschließt elektronische Fußfesseln gegen häusliche Gewalt ab 2026

Bundesrat billigt neues Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Elektronische Fußfessel eingeführt - Sachsen-Anhalts Justizminister begrüßt Entscheidung

Bundesrat beschließt elektronische Fußfesseln gegen häusliche Gewalt ab 2026

Deutschland hat einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt unternommen: Der Bundesrat hat ein neues Gesetz verabschiedet, das elektronische Fußfesseln für hochgefährliche Täter einführen und den Schutz für Opfer verbessern soll. Die Entscheidung fiel am 12. Juni 2026 vor dem Hintergrund wachsender Besorgnis über die hohe Zahl gemeldeter Fälle pro Jahr.

Das Gesetz ermöglicht es Familiengerichten, elektronische Überwachung für Täter anzuordnen, die als ernsthafte Bedrohung eingestuft werden. Damit folgt Deutschland einem Modell, das in Spanien bereits angewendet wird. Zudem können Gerichte Daten aus dem Waffenregister anfordern, um Risiken präziser zu bewerten.

Überwachte Täter müssen unter Umständen ständig ein funktionierendes Mobiltelefon bei sich tragen, um eine durchgehende Kommunikation mit den Überwachungszentralen zu gewährleisten. Unerlaubte Annäherungen an Opfer lösen frühzeitige Warnmeldungen aus, die ein schnelles Eingreifen ermöglichen.

Behörden können zudem „Warnzonen“ einrichten, die automatisch Alarm auslösen, sobald ein Täter einen gesperrten Bereich betritt. Überlebende können ein zusätzliches Warngerät beantragen, wobei ihre Zustimmung für die Überwachungsanordnung selbst nicht erforderlich ist. Tätern kann außerdem die Teilnahme an sozialen Trainingsmaßnahmen auferlegt werden, etwa an Anti-Gewalt-Kursen oder Präventionsberatungen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Bei Verstößen gegen die Auflagen wurde die Höchststrafe auf drei Jahre Gefängnis erhöht. Das Gesetz tritt am ersten Tag des vierten Quartals nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die Neuregelungen zielen darauf ab, das Risiko von Wiederholungstaten zu verringern und Opfern besseren Schutz zu bieten. In Deutschland werden jährlich über 250.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Die neuen Maßnahmen gelten für Fälle, in denen Gerichte ein hohes Gefährdungspotenzial feststellen.

Quelle