22 April 2026, 20:07

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen Beleidigung eingestellt

Schwarze und Weiße Titelseite einer deutschen Zeitung vom 13. November 1939 mit der Überschrift 'Weitpreubliche Zeitung' und einem Foto von Menschen in traditioneller deutscher Tracht in einer feierlichen Umgebung.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen Beleidigung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen des Vorwurfs der Beleidigung eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge, die Müller auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, veröffentlicht hatte. Müller begrüßte die Entscheidung, bezeichnete das Verfahren jedoch als emotional belastend.

Der Streit begann, nachdem Müller Dipamas Flüchtlingsstatus infrage gestellt und dessen Interaktion mit einem umstrittenen Instagram-Post thematisiert hatte. Der Blogger kritisierte zudem, dass in solchen Fällen die Angeklagten oft hohe Prozesskosten tragen müssten, um sich gegen ihrer Meinung nach haltlose Vorwürfe zu verteidigen.

Die rechtlichen Schwierigkeiten nahmen ihren Lauf, als Müller Ende 2023 zwei Beiträge auf X veröffentlichte. In einem ging es um Dipamas Reaktion auf einen Instagram-Post, in dem weiße Menschen ursprünglich als "Neandertaler" bezeichnet worden waren – ein Begriff, der später in "koloniale Verbrecher" geändert wurde. Im anderen Beitrag äußerte Müller Zweifel an Dipamas Flüchtlingsstatus und verwies auf dessen angekündigte Pläne, 2025 nach Burkina Faso zurückzukehren, um ein Mausoleum für den ehemaligen Diktator Thomas Sankara einzuweihen.

Müller sah sich mit Beleidigungsvorwürfen konfrontiert und beauftragte die Kanzlei Hoecker mit seiner Verteidigung. Um die steigenden Kosten zu decken, startete eine Notfall-Crowdfunding-Kampagne, die 15.000 Euro einbrachte. Während des gesamten Verfahrens betonte Müller, dass es sich nicht um einen Angriff auf seine Medienkritik handle, sondern um eine persönliche Animosität seitens Dipamas.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein, da keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Anklage vorlagen. Müller zeigte sich erleichtert, kritisierte jedoch das System, in dem Beschuldigte hohe Anwaltskosten tragen müssten, um sich gegen Vorwürfe zu verteidigen, während Kläger kein finanzielles Risiko tragen.

Mit der Einstellung des Verfahrens kann Müller seine Arbeit nun ohne rechtlichen Druck fortsetzen. Die fallengelassenen Vorwürfe bedeuten, dass keine weiteren Schritte gegen ihn wegen der umstrittenen Beiträge unternommen werden. Der Fall wirft jedoch weiterhin Fragen zu den Spannungen zwischen Medienkritikern und öffentlichen Persönlichkeiten auf – insbesondere im Zusammenhang mit Beleidigungsvorwürfen und der Verteilung von Prozesskosten.

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