Extreme Unterschiede: Was Gastronomen für Außenterrassen wirklich zahlen müssen
Ella WagnerExtreme Unterschiede: Was Gastronomen für Außenterrassen wirklich zahlen müssen
Gastronomie und Cafés in mehreren deutschen Städten zahlen stark unterschiedliche Gebühren für Außengastronomie
Eine aktuelle Erhebung zeigt, dass die Kosten für Terrassenflächennutzung von null Euro bis über 1.000 Euro pro Saison reichen. Die Unterschiede ergeben sich aus lokalen Vorschriften, wobei einige Kommunen die Abgaben in den vergangenen Jahren erhöht haben.
2023 führte Wernigerode eine neue Regelung ein, die die Gebühren auf das höchste Niveau in der Region trieb. Ein durchschnittlicher Betrieb zahlt dort nun 1.163 Euro für die Hauptsaison von Mai bis September. Die Erhöhung erfolgte nach einer Änderung der Sondernutzungssatzung, die einen Zuschlag für die Bewirtung auf dem zentralen Marktplatz vorsieht.
Anderswo fallen die Kosten deutlich niedriger aus. Im Schnitt verlangen die Städte, die Gebühren erheben, 328 Euro. Lutherstadt Wittenberg (750 Euro) und Halle (Saale) (700 Euro) liegen über diesem Durchschnitt, während 13 Städte – darunter Magdeburg – weniger als 251 Euro berechnen. Am günstigsten sind Schönebeck (52 Euro) und Zeitz (56 Euro).
Ein Fünftel der befragten Kommunen – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – erhebt überhaupt keine Terrassengebühren. Vertreter der Verwaltung argumentieren, dass ein Verzicht auf diese Abgaben die Haushalte kaum belasten würde, da sie weniger als 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen. Allerdings könnte dies den Verwaltungsaufwand für die Einziehung verringern.
Die großen Unterschiede bei den Terrassengebühren spiegeln unterschiedliche kommunale Strategien wider. Manche Städte nutzen sie als geringe Einnahmequelle, andere haben sie komplett abgeschafft. Eine Abschaffung der Gebühren würde voraussichtlich die Kosten für Gastronomen senken, ohne die kommunalen Finanzen spürbar zu belasten.






