23 May 2026, 04:06

Gericht erlaubt Schedlich umstrittene #MeToo-Aussagen trotz Widerruf der Vorwürfe

Grüne Schedlich gewinnt Prozess gegen Gelbhaar

Gericht erlaubt Schedlich umstrittene #MeToo-Aussagen trotz Widerruf der Vorwürfe

Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Das Oberlandesgericht Hamburg erlaubte ihr, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung zu wiederholen – trotz früherer Kontroversen über unbelegte Vorwürfe gegen Gelbhaar. Der Fall geht auf Behauptungen im Zusammenhang mit der #MeToo-Bewegung zurück, die sich später als haltlos herausstellten.

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Im Mittelpunkt der Klage standen Äußerungen, die Schedlich in einer eidesstattlichen Erklärung für den Rundfunksender RBB gemacht hatte. Gelbhaar, der die #MeToo-Vorwürfe von Anfang an zurückwies, hatte ihr vorgeworfen, falsche Behauptungen zu verbreiten. Das Gericht erkannte zwar widersprüchliche Darstellungen beider Seiten an, gestattete Schedlich aber, Teile ihrer ursprünglichen Aussage zu wiederholen.

Die Affäre hatte für Gelbhaar schwerwiegende Folgen: Er verlor seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl und schied Anfang 2025 schließlich aus dem Parlament aus. Der RBB entschuldigte sich später für die Ausstrahlung unbelegter Vorwürfe gegen ihn.

Trotz des Urteils bestätigte das Gericht nicht alle Aussagen Schedlichs in vollem Umfang. Stattdessen erkannte es an, dass einige ihrer Behauptungen unter dem rechtlichen Schutz eidesstattlicher Erklärungen wiederholt werden dürfen.

Das Urteil stellt einen Teilerfolg für Schedlich dar und ermöglicht es ihr, an bestimmten Aussagen festzuhalten. Für Gelbhaar bedeutet der Fall eine weitere Belastung durch Vorwürfe, die sich später als unbegründet erwiesen. Die Entscheidung lässt die Spannungen zwischen den beiden Politikern ungelöst, klärt aber die rechtlichen Grenzen ihres Streits.

Quelle