14 April 2026, 02:05

Gericht stoppt DoktorABC: Apotheken haften für illegale Online-Werbung

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift und Logo mit der Aufschrift "19 Millionen Amerikaner werden schätzungsweise 400 Dollar pro Jahr an Arzneikosten sparen".

Gericht stoppt DoktorABC: Apotheken haften für illegale Online-Werbung

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat einen juristischen Sieg gegen die Online-Apothekenplattform DoktorABC errungen. Das Landgericht Berlin II entschied, dass Apotheken für rechtswidrige Werbung mitverantwortlich sind, die von ihren digitalen Partnern betrieben wird. Dieses Urteil stärkt die Kontrolle über die Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente im Internet.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Apotheke, die mit DoktorABC zusammenarbeitete – einer Plattform, auf der Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Arzneimittel auswählen können. Die AKNR argumentierte, dass dieses Modell gegen die Regelungen zur freien Apothekenwahl verstößt, indem es Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenkt.

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Das Gericht gab der Kammer recht und stellte klar, dass bereits die Bewerbung von Medikamentenkategorien – ohne Nennung konkreter Wirkstoffe – als unzulässige Werbung gilt. Dies steht im Einklang mit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Bloomwell, das bestätigte, dass solche Werbeverbote unabhängig davon gelten, wie allgemein Medikamente beworben werden.

Dr. Bettina Mecking, juristische Beraterin und Geschäftsführerin der AKNR, bezeichnete das Urteil als ein "deutliches Signal für den Patientenschutz in ganz Deutschland". Sie warnte, dass Apotheken bei weiterer Zusammenarbeit mit solchen Plattformen rechtliche Konsequenzen und sogar den Entzug ihrer Betriebserlaubnis riskieren. Die AKNR betonte, dass Apotheken auch dann für Verstöße haftbar bleiben, wenn sie die Plattformen nicht selbst betreiben.

Das Rechtsteam der Kammer wird das Urteil nun eingehend prüfen und weitere Schritte einleiten, um ähnliche illegale Geschäftsmodelle anzugreifen.

Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Apotheken mit Online-Rezeptdiensten kooperieren dürfen. Wer mit Plattformen zusammenarbeitet, die Patienten zu bestimmten Anbietern lenken, muss künftig mit rechtlichen Risiken rechnen. Die AKNR hat deutlich gemacht, dass der Schutz der freien Apothekenwahl und die Einhaltung der Werberegeln weiterhin Priorität haben werden.

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