Gericht stoppt Homeschooling: Religiöse Gründe befreien nicht von Schulpflicht

Admin User
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Eine Klasse mit mehreren Mädchen in weißen T-Shirts, die Bücher in der Hand halten, einem Mann und einer Frau, die im Vordergrund sitzen und diskutieren, und einer gelben Wand mit einem Glasfenster im Hintergrund.

Eltern bestehen auf Homeschooling: Gericht verwirft Klage gegen Schulpflicht - Gericht stoppt Homeschooling: Religiöse Gründe befreien nicht von Schulpflicht

Eine Familie aus Münster hat ihren juristischen Kampf um die Erlaubnis, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause zu unterrichten, verloren. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Schulpflicht auch dann besteht, wenn Eltern geltend machen, ihr Unterricht erfülle die Bildungsstandards. Das Urteil folgt auf eine Klage gegen Anordnungen der örtlichen Schulbehörde, die die Einschulung der Kinder in eine reguläre Bildungseinrichtung verlangt hatte. Die Eltern, unterstützt von einem Verein für 'freies christliches Homeschooling', hatten beantragt, ihre Kinder außerhalb des Schulsystems zu unterrichten. Sie behaupteten, ihr Ansatz garantiere eine angemessene Bildung und Erziehung. Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück und betonte, dass das Gesetz vorschreibt, dass alle schulpflichtigen Kinder eine anerkannte Einrichtung besuchen müssen. Die Richter stellten zudem fest, dass der Verein, der die Familie unterstützt, rechtlich nicht als Schule anerkannt ist. In ihrer Begründung hoben sie hervor, dass die Gruppe selbst keinen regulären Unterricht anbiete. Folglich bestätigte das Gericht die Anordnungen der Schulbehörde und ließ der Familie keine unmittelbare Alternative. Wer gegen das Urteil Berufung einlegen möchte, kann den Fall vor das Oberlandesgericht (OLG), das Oberste Landesgericht, bringen. Die Entscheidung unterstreicht die gesetzliche Verpflichtung von Eltern, ihre Kinder unabhängig von persönlichen oder religiösen Beweggründen an einer anerkannten Schule anzumelden. Das Urteil des Gerichts bestätigt, dass Homeschooling aus religiösen Gründen Kinder nicht von der Schulpflicht befreit. Familien in ähnlichen Situationen müssen sich nun an die Einschulungsvorgaben halten oder weitere rechtliche Schritte einleiten. Der Fall schafft einen klaren Präzedenzfall für die Behandlung solcher Streitigkeiten in der Region.

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