Gericht stoppt Linke: AfD-Politiker wegen Parkinson-Spott-Vorwürfen rehabilitiert
Hannah HofmannGericht stoppt Linke: AfD-Politiker wegen Parkinson-Spott-Vorwürfen rehabilitiert
Ein deutsches Gericht hat in einem Streit um Vorwürfe, zwei AfD-Politiker hätten sich über die Parkinson-Erkrankung eines Abgeordneten lustig gemacht, gegen die Linke entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linken, Teile einer Pressemitteilung, in der diese Behauptung erhoben wurde, zu wiederholen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Anschuldigungen des Linken-Politikers Dirk Bruhn, der angab, AfD-Abgeordnete hätten im April 2025 während einer Landtagssitzung seine Symptome nachgeahmt. Der Rechtsstreit begann, nachdem Bruhn dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD, Enrico Schult, und dem parlamentarischen Geschäftsführer Thore Stein vorwarf, seine Parkinson-Symptome verspottet zu haben. Dreizehn AfD-Abgeordnete des Landtags Mecklenburg-Vorpommern beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Linke wegen umstrittenener Passagen in deren Pressemitteilung.
Ein früheres Urteil der ersten Instanz hatte den Antrag der AfD teilweise abgelehnt und nur den Ausdruck „politische und menschliche Arschlöcher“ bestehen lassen, während der Rest verworfen wurde. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf und stellte fest, dass die Linke ihre Vorwürfe nicht beweisen könne. Die Richter urteilten, dass die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten rechtswidrig verletzt worden seien.
Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, zog jedoch bei persönlichen Beleidigungen eine Grenze. Der AfD-Abgeordnete Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und argumentierte, die Linke habe leichtsinnig unbegründete Vorwürfe erhoben. Sein Kollege Thore Stein warf der Linken vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schmeißen“.
Die Entscheidung verbietet der Linken, die umstrittenen Aussagen erneut zu verbreiten. Das Urteil bestätigt, dass den ursprünglichen Vorwürfen ausreichende Belege fehlten. Die betroffenen AfD-Politiker begrüßten das Ergebnis als Schutz ihrer Reputation.






