24 June 2026, 08:04

Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal

Ein deutsches Gericht hat gegen Der Spiegel eine einstweilige Verfügung wegen dessen Berichterstattung über den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Dem Magazin ist es nun untersagt, bestimmte Vorwürfe in einem Deepfake-Skandal zu verbreiten, der seine Ex-Frau, die Schauspielerin Collien Fernandes, betrifft. Unabhängig davon ermitteln Staatsanwälte in Potsdam wegen des Vorwurfs der häuslichen Gewalt gegen Ulmen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, dass Der Spiegel nicht behaupten darf, Ulmen habe künstlich erzeugte Fake-Pornografie mit dem Gesicht von Fernandes erstellt oder verbreitet. Das Gericht sah hierfür keine ausreichenden Beweise. Zudem ist es dem Magazin verboten, Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail zu veröffentlichen, die Ulmen an seinen Verteidigungskanzlei geschickt hatte, da diese in den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ falle.

Ulmen hatte Der Spiegel erstmals im April verklagt. Im Mai hatte das Landgericht Hamburg die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe noch für zulässig erklärt. Trotz des aktuellen Urteils darf Der Spiegel weiterhin berichten, dass Fernandes Ulmen der körperlichen Misshandlung beschuldigt.

Fernandes wirft Ulmen vor, nicht nur die KI-generierten Videos produziert, sondern auch gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt zu haben. Sie behauptet, er habe sich als sie ausgegeben, um mit anderen Männern Kontakt aufzunehmen – darunter auch Telefonate mit sexuellen Gesprächen. Das Urteil ist auch für Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann von Bedeutung, die argumentiert, die ursprüngliche Spiegel-Berichterstattung habe eine übermäßige Folgeberichterstattung und eine einseitige öffentliche Debatte ausgelöst.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen. Die Gerichtsentscheidung schränkt Teile der Spiegel-Berichterstattung ein, lässt aber andere Vorwürfe weiter zu. Die Ermittlungen im Fall der häuslichen Gewalt gegen Ulmen laufen noch.

Quelle