Hubigs Reform soll Femizide künftig als Mord bestrafen lassen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigt Reform des Strafgesetzbuchs an
Die geplante Novelle zielt darauf ab, sogenannte Femizide – also Tötungsdelikte aus geschlechtsspezifischem Hass oder Kontrollbedürfnis – schärfer zu ahnden. Bisher werden solche Taten in der Rechtsprechung nicht immer als Mord gewertet, was zu milderen Strafen für die Täter führt.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen zwar als Mord verfolgt werden. Dennoch werden einige Fälle lediglich als Totschlag eingestuft, was kürzere Haftstrafen und eine garantierte Entlassung zur Folge hat. Nur bei einer Verurteilung wegen Mordes ist lebenslange Freiheitsstrafe möglich.
Die Bundesregierung will diese Lücke nun schließen. Eine geplante Erweiterung des Mordparagraphen soll Tötungen erfassen, die ausschließlich deshalb begangen werden, weil das Opfer eine Frau ist. Damit, so die Begründung, sollen härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt durchgesetzt und verhindert werden, dass Täter rechtliche Schlupflöcher ausnutzen.
Kritiker weisen seit Langem auf die uneinheitliche Einstufung solcher Verbrechen hin. Die Reform soll die Strafverfolgung vereinheitlichen und die Schwere dieser Taten im Strafmaß widerspiegeln.
Falls das Gesetz verabschiedet wird, ändert sich die juristische Bewertung von geschlechterbasierten Tötungsdelikten grundlegend. Staatsanwälte erhalten klarere Richtlinien, um in solchen Fällen Mordanklagen zu erheben. Der Vorstoß folgt wachsenden Forderungen nach strengeren gesetzlichen Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen.






