Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück
Hannah HofmannNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht in Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Pläne, Teile einer ehemaligen Druckerei in Wohnungen umzubauen – direkt neben dem Theater.
Die Auseinandersetzung begann, als der Freie Volksbühne e.V. gegen die Baugenehmigung für die Wohnungsbauprojekte Widerspruch einlegte. Die Theatergemeinschaft argumentierte, dass ihre durch bestehende Rechte geschützten Aufführungen für künftige Bewohner unzumutbaren Lärm verursachen würden. Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Verein zunächst recht und stoppte die Genehmigung wegen der Lärmbelastung.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte später jedoch, dass die Münsteraner Entscheidung zu eng auf Lärmrichtlinien gestützt gewesen sei. Die Leipziger Richter stellten fest, dass nicht alle relevanten Tatsachen ausreichend geprüft worden waren. Daher wurde der Fall nun an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen, wo eine neue Verhandlung stattfinden soll.
Unklar bleibt weiterhin der genaue Standort des Gebäudes in Köln, und Details zur früheren Nutzung sind nicht öffentlich zugänglich. Kern des Streits ist die Frage, ob die Theateraktivitäten Vorrang vor der Wohnraumentwicklung in dem Gebiet haben sollten.
Das Münsteraner Gericht muss den Fall nun unter Berücksichtigung aller Aspekte – nicht nur der Lärmwerte – neu bewerten. Die endgültige Entscheidung wird darüber entscheiden, ob der Umbau in Wohnungen vorankommt oder ob der Theaterbetrieb die Bebauung einschränkt. Das Ergebnis wird sowohl die lokale Gemeinschaft als auch die künftige Nutzung des Geländes prägen.






