Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle nur in Industriegebieten
Ella WagnerLörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle nur in Industriegebieten
In Lörrach sollen die Regeln für Prostitution verschärft werden, nachdem Stadtvertreter eine überarbeitete Verordnung verabschiedet haben. Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, rechtliche Grenzen klarer zu definieren und bestimmte Gebiete vor damit verbundenen Aktivitäten zu schützen. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sie im offiziellen Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Die aktualisierte Verordnung wurde in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg finalisiert. Sie sieht ein vollständiges Verbot von Straßenstrich im gesamten Stadtgebiet vor. Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden in 20 Gewerbegebieten untersagt, sind jedoch in zwei ausgewiesenen Industriegebieten erlaubt.
Prostitutionsdienstleistungen in Privatwohnungen ("In-Call") bleiben größtenteils legal, könnten aber durch baurechtliche oder gewerberechtliche Vorschriften eingeschränkt werden. Nicht erfasst von den Regeln sind Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden. Die Stadtführung betont, dass es darum gehe, rechtliche Klarheit mit dem Schutz sensibler Standorte in Einklang zu bringen.
Der Stadtrat wird die Verordnung am 28. April 2026 offiziell beschließen. Danach treten die Einschränkungen mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.
Die neuen Bestimmungen werden die legalen Rahmenbedingungen für Prostitution in Lörrach neu gestalten. Bordelle unterliegen künftig Zonenbeschränkungen, und Straßenprostitution wird stadtweit verboten. Die Verantwortlichen stellen die Änderungen als Schritt zur Ordnung und zur Berücksichtigung von Bürgeranliegen dar.






