Matthias Hundt widerruft Rücktritt trotz Insolvenzermittlungen gegen ihn
Ella WagnerMatthias Hundt widerruft Rücktritt trotz Insolvenzermittlungen gegen ihn
Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, nimmt seinen Rücktritt zurück
Der Schritt erfolgt, während gegen ihn im Zusammenhang mit der Insolvenz eines seiner früheren Unternehmen ermittelt wird. Die Behörden prüfen derzeit finanzielle Unregelmäßigkeiten, während der Berliner Senat seine Absetzung vorbereitet.
Hundt hatte zunächst seinen Rücktritt angeboten, diesen später jedoch widerrufen. Er begründete dies mit Frustration über Medienberichte und bestritt jegliches Fehlverhalten. Mit der Rücknahme seines Rücktrittsschreibens will er sich gegen das zurückweisen, was er als unbegründete Vorwürfe bezeichnet.
Die Staatsanwaltschaft Dresden untersucht Hundts Rolle beim Zusammenbruch der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH. Das Insolvenzverfahren für das Unternehmen begann am 25. November 2025. Unabhängig davon prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob das Unternehmen fällige Sozialabgaben nicht abgeführt hat.
Bis Herbst 2024 war Hundt als externer Geschäftsführer für die Humboldt Capture Germany GmbH tätig, besaß jedoch keine Unternehmensanteile. Trotz der Kontroversen hat er Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von etwa 72.000 Euro – was sechs Monatsgehältern entspricht.
Der Berliner Senat bereitet nun die finale Entscheidung über seine Entlassung vor. Eine Stellungnahme wird bis Dienstag erwartet. Sollte Hundt abberufen werden, verlässt er sein Amt unter finanzieller und rechtlicher Beobachtung. Die Insolvenzermittlungen und die Rentenprüfung werden unabhängig von seinem Beschäftigungsstatus fortgesetzt. Seine Abfindung bleibt jedoch nach den aktuellen Regelungen gesichert.






