NABU stoppt Windpark in Brandenburg: Artenschutz vs. Energiewende
Rechtliche Schritte gegen einen geplanten Windpark in Brandenburg eingeleitet
Die Naturschutzorganisation NABU hat am 20. April einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Im Mittelpunkt des Streits stehen Bedenken zum Schutz der Tierwelt in der Wittstocker Ruppiner Heide.
Das Landesamt für Umwelt hatte im März den Bau von elf Windkraftanlagen in der Nähe von Zootzen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin genehmigt, unweit des Gebiets Wittstock/Dosse. Der NABU argumentiert, das Projekt gefährde geschützte Arten, darunter die stark bedrohte Breitflügelfledermaus.
Die Umweltschützer verweisen zudem auf Risiken für seltene Vogelarten. So befinden sich Horste von Seeadlern nur etwa 700 Meter von den geplanten Turbinen entfernt. Der NABU fordert außerdem die Umsiedlung eines Mäusebussard-Nestes innerhalb der Bauzone. In der Klage heißt es, der Windpark könnte zu tödlichen Kollisionen von Fledermäusen und Vögeln führen.
Die Wittstocker Ruppiner Heide ist ein zentraler Lebensraum für die Breitflügelfledermaus, eine der am stärksten gefährdeten Arten Deutschlands. Der NABU betont, die Anlagen würden Nahrungs- und Brutgebiete zerstören. Nun muss das Gericht prüfen, ob das Vorhaben mit den Artenschutzgesetzen vereinbar ist.
Das Verfahren könnte den Bau des Windparks verzögern oder sogar stoppen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird zeigen, ob die Arbeiten fortgesetzt werden dürfen. Das Urteil könnte zudem richtungsweisend für künftige Windenergieprojekte in ökologisch sensiblen Gebieten sein.






