05 June 2026, 10:56

Neue EU-Zollregeln: Online-Einkäufe aus Drittländern werden ab Juli teurer

Ab dem 1. Juli: Online-Einkäufe bei Händlern außerhalb der EU werden teurer

Neue EU-Zollregeln: Online-Einkäufe aus Drittländern werden ab Juli teurer

Neue Zollregeln machen Online-Einkäufe bei Händlern außerhalb der EU ab dem 1. Juli 2023 teurer

Verbraucher müssen mit höheren Gebühren rechnen – darunter eine Pauschalabgabe für günstige Sendungen, die ab Ende 2026 eingeführt wird. Die Änderungen sollen die Importkosten in der gesamten EU vereinheitlichen, könnten aber vor allem preiswerte Einkäufe verteuern.

Ab dem 1. Juli 2023 fallen für Bestellungen aus Drittländern zusätzliche Kosten an. Zwar wird bereits jetzt die Einfuhrumsatzsteuer fällig, doch ab dem 1. November 2026 kommt für Sendungen unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von voraussichtlich 3 Euro pro Produktkategorie hinzu. Die genaue Höhe der Abgabe wird die Europäische Kommission zu einem späteren Zeitpunkt bestätigen.

Die Zollverwaltung hat einen Online-Zollrechner eingeführt, mit dem Verbraucher die anfallenden Gebühren abschätzen können. Dennoch könnten die Zusatzkosten günstige Artikel deutlich weniger attraktiv machen. Käufer sollten zudem die rechtlichen Hinweise und Lieferbedingungen prüfen – insbesondere bei unbekannten Händlern.

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Innerhalb der EU werden die meisten Waren ohne zusätzliche Steuern gehandelt, wobei Ausnahmen wie Alkohol, Tabak und Kaffee nach wie vor Zollgebühren unterliegen. Die neuen Regeln gelten, bis alle Mitgliedstaaten eingehende Sendungen vollständig kontrollieren und abwickeln können. Zudem ist zu beachten, dass Einkäufe außerhalb der EU oft mit schwächeren Verbraucherrechten und komplizierteren Rückgabebedingungen verbunden sind.

Die Änderungen bedeuten höhere Vorabkosten für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern, insbesondere bei günstigen Artikeln. Die Zollpauschale und die bestehende Mehrwertsteuer bleiben bis zur vollständigen Einführung EU-weiter Kontrollsysteme bestehen. Verbraucher wird geraten, vor dem Kauf die anfallenden Gebühren und Verbraucherschutzbestimmungen zu überprüfen.

Quelle