Neues Gesetz: Online-Kündigungen werden ab 2026 zum Kinderspiel
Deutschland führt ein neues Gesetz ein, um die Online-Kündigung von Verträgen zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" für Verbraucher einzurichten. Die Neuregelung setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und soll den Prozess transparenter und nutzerfreundlicher gestalten.
Das neue Gesetz schreibt vor, dass alle Online-Unternehmen einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites anzeigen müssen. Dieser muss deutlich beschriftet, dauerhaft sichtbar und entweder im Header oder Footer platziert sein. Nutzer sollen damit ohne Umstände ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse eingeben können.
Nach dem Klick auf den Button müssen Verbraucher ihren Widerruf über eine Option wie "Widerruf bestätigen" bestätigen. Unternehmen sind verpflichtet, umgehend eine Eingangsbestätigung mit allen Widerrufsdetails zu versenden. Werden falsche oder unvollständige Informationen zum Button bereitgestellt, kann sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage verlängern.
Zusätzlich verschärft das Gesetz die Informationspflichten für Unternehmen. Sie müssen ihre Widerrufspolitik nun klar und verständlich darlegen und die Einhaltung sicherstellen. Experten raten Unternehmen, ihre Online-Plattformen zu prüfen und sich mit ihren Datenschutzbeauftragten abzustimmen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Das Gesetz tritt sofort in Kraft und gibt Verbrauchern eine einfache Möglichkeit, Online-Verträge zu kündigen. Unternehmen müssen ihre Websites um den neuen Button ergänzen und die zusätzlichen Transparenzregeln erfüllen. Bei Nichteinhaltung drohen verlängerte Widerrufsfristen und mögliche Strafen.






