Sachsen-Anhalt verschärft Regeln gegen baufällige Gebäude und schützt Steuerzahler
Ella WagnerSachsen-Anhalt verschärft Regeln gegen baufällige Gebäude und schützt Steuerzahler
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA) gebilligt. Die neuen Regelungen sollen es Kommunen erleichtern, gegen verfallene und gefährliche Gebäude vorzugehen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang betonte, dass die Änderungen verhindern werden, dass Steuerzahler die Kosten für die Sicherung oder den Abriss baufälliger Immobilien tragen müssen.
Nach der überarbeiteten Gesetzeslage können die kommunalen Bauaufsichtsbehörden künftig konsequenter gegen unsichere Gebäude vorgehen. Stellt ein Gebäude eine Einsturzgefahr dar, muss der Eigentümer die Gefahr auf eigene Kosten beseitigen. Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann die Behörde die notwendigen Sicherungsmaßnahmen in Auftrag geben und die Kosten direkt dem Grundstückseigentümer in Rechnung stellen.
Die Ausgaben für solche Ersatzvornahmen werden nun als öffentliche Lasten eingestuft. Das bedeutet, dass Forderungen aus unbezahlten Rechnungen bei Zwangsversteigerungen den gleichen Vorrang genießen wie andere öffentliche Lasten. Zudem können die Behörden Verzugszinsen auf ausstehende Zahlungen für Ersatzmaßnahmen erheben, was eine schnellere Kostenerstattung ermöglicht.
Dr. Zieschang hob hervor, dass die Novelle die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Umgang mit verwahrlosten Immobilien deutlich stärkt. Die neuen Bestimmungen ermöglichen es den lokalen Behörden, Abriss- oder Sicherungskosten notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben.
Die Änderungen treten in Kraft, sobald der Gesetzentwurf verabschiedet wird. Kommunen erhalten damit klarere rechtliche Instrumente, um Eigentümer für unsichere Gebäude zur Verantwortung zu ziehen. Steuerzahler müssen künftig nicht mehr für die Kosten der Sicherung oder Beseitigung gefährlicher Bauwerke aufkommen.






