Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen 71-Jährige ein: "Nazi"-Vorwurf gegen Höcke war erlaubt
Ella WagnerStaatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen 71-Jährige ein: "Nazi"-Vorwurf gegen Höcke war erlaubt
Eine 71-jährige Frau aus Halle (Saale) sah sich mit Ermittlungen konfrontiert, nachdem sie den AfD-Politiker Björn Höcke im April 2023 bei einer Demonstration als „Nazi“ bezeichnet hatte. Das Verfahren wurde nun endgültig eingestellt – die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass kein strafbarer Tatbestand vorlag.
Die Frau, Mitglied der Aktivistengruppe Omas gegen Rechts, hielt bei der Kundgebung ein Schild mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ hoch. Die Magdeburger Polizei leitete zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung einer Person des öffentlichen Lebens ein und übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft Halle.
Die Behörde gelangte zu der Einschätzung, dass es sich bei der Äußerung um ein wertendes Urteil mit tatsächlicher Grundlage handele, das durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. In der Begründung verwies man auf Höckes politische und juristische Vergangenheit, darunter zwei frühere Verurteilungen durch das Landgericht Halle wegen der Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen.
Mit der Einstellung des Verfahrens wird die Frau keine weiteren rechtlichen Konsequenzen fürchten müssen. Die Entscheidung bestätigt, dass ihr Protestschild im Rahmen der freien Meinungsäußerung lag – insbesondere vor dem Hintergrund von Höckes dokumentierter politischer und juristischer Vorgeschichte.






