12 March 2026, 22:05

Stichwahlen am 22. März: Landkreis Landshut wählt Bürgermeister und Landrat neu

Ein gelbes Schild mit einem nach rechts zeigenden Pfeil an einem Gebäude mit Glastüren und an der Wand angebrachten Leuchten, auf dem "Wählen" steht

Stichwahlen am 22. März: Landkreis Landshut wählt Bürgermeister und Landrat neu

Stichwahlen für Landrat und Bürgermeister finden am 22. März 2026 im Landkreis Landshut statt

In fünf Gemeinden des Landkreises – Bayerbach bei Ergoldsbach, Essenbach, Geisenhausen, Rottenburg an der Laaber und Velden – entscheiden die Wählerinnen und Wähler in der zweiten Runde über ihre nächste Bürgermeisterin oder ihren nächsten Bürgermeister. Die Unterlagen für die Stichwahl werden noch in dieser Woche an die Gemeinden verschickt.

Bei der Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat im Landkreis Laufstädt treten vier Kandidierende an: Amtsinhaberin Anna Müller (CDU), Bernd Schmidt (SPD), Claudia Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) und Dieter Lang (Freie Wähler). Es handelt sich um eine Direktwahl für die Spitze der Kreisverwaltung.

Wählerinnen und Wähler, die sich bereits per QR-Code für die automatische Zusendung der Stichwahlunterlagen entschieden haben, erhalten ihre Unterlagen ohne weiteres Zutun. Wer diese Option nicht gewählt hat, kann die Dokumente weiterhin mit dem ursprünglichen Wahlbenachrichtigungsschreiben anfordern. Die ursprüngliche Benachrichtigung bleibt für die Stichwahl gültig.

Falls die Frist für die Briefwahl verstreicht, können Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme am Sonntag weiterhin persönlich in ihrem zugewiesenen Wahllokal abgeben. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann mit einem gültigen Ausweisdokument wählen. Bei Fragen oder Unklarheiten rät die örtliche Gemeindeverwaltung, sich direkt an sie zu wenden.

Die Stichwahlen am 22. März entscheiden über wichtige kommunale Führungspositionen. Die Wählerinnen und Wähler haben mehrere Möglichkeiten zur Teilnahme – per Brief oder vor Ort –, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Behörden stellen sicher, dass alle Wahlberechtigten an der Entscheidung mitwirken können.

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