Zeitumstellung 2026: Was Arbeitnehmer und Chefs jetzt wissen müssen
Am 29. März 2026 werden die Uhren vorgestellt – um 2:00 Uhr springt die Zeit direkt von 1:59 Uhr auf 3:00 Uhr, sodass eine Stunde übersprungen wird. Diese Umstellung wirkt sich je nach Arbeitsvertrag und Entlohnungsmodell unterschiedlich auf Beschäftigte aus. Arbeitgeber müssen dabei klare Regeln beachten, insbesondere bei Überstunden und Lohnabrechnungen.
Für Arbeitnehmer mit Stundenlohn könnte die Zeitumstellung zu einem kürzeren Gehaltsausweis führen, sofern ihr Vertrag oder betriebliche Richtlinien keine Anpassung vorsehen. Beschäftigte mit festem Monatsgehalt hingegen spüren keine Auswirkungen auf ihr Einkommen.
Arbeitgeber dürfen die fehlende Stunde nicht einfach nacharbeiten lassen. Jede zusätzliche Arbeitszeit muss sich an bestehende Vereinbarungen halten. Gibt es keine vorherigen Regelungen, dürfen Überstunden in der Regel nur angeordnet werden, wenn sie vergütet werden. Manche Verträge sehen gelegentliche Überstunden bereits im Bruttogehalt mit ein, verbuchen sie auf ein Zeitkonto oder gleichen sie finanziell aus.
Unternehmen können dennoch verlangen, dass Schichten bis zum geplanten Ende durchgearbeitet werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die genauen Bestimmungen zu Überstunden hängen jedoch von individuellen Verträgen, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen ab.
Die nächste Umstellung folgt am 25. Oktober 2026, wenn die Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt werden.
Die Zeitumstellung im März bedeutet für Arbeitgeber strenge Vorgaben bei Überstunden und Bezahlung. Stundenlöhner könnten eine Stunde Lohn verlieren, sofern ihr Vertrag sie nicht absichert. Festangestellte mit Gehaltsvertrag bleiben hingegen unbeeinflusst. Die nächste Anpassung im Oktober kehrt die Veränderung um und schenkt dem Tag eine zusätzliche Stunde.






