AFIR-Verordnung zwingt Ladesäulen zu transparenteren Preisen für E-Autos
Maximilian SchmidtAFIR-Verordnung zwingt Ladesäulen zu transparenteren Preisen für E-Autos
Neue Vorschriften nach der Europäischen Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) verlangen nun eine klarere Preisdarstellung an Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Seit April 2024 müssen Betreiber die Kosten vorab anzeigen, sodass Fahrer die Gebühren sehen, bevor sie ihr Fahrzeug anschließen. Die Änderungen sollen versteckte Kosten verhindern und die Transparenz in der Branche verbessern.
Die Regelungen gelten vor allem für Schnellladestationen mit einer Leistung von 50 Kilowatt oder mehr, die nach April 2024 installiert wurden. Diese müssen die Preise in einer festgelegten Reihenfolge anzeigen: zuerst die Kosten pro Kilowattstunde, gefolgt von zeitabhängigen Gebühren und schließlich etwaigen Pauschalpreisen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro – ähnlich wie in der Telekommunikationsbranche.
Bisher fehlte es in Deutschland an wirksamen rechtlichen Mitteln, um unklare Preisangaben zu ahnden. Nun müssen Mobilitätsanbieter zudem alle Kosten – einschließlich Roaming-Gebühren – offenlegen, bevor das Laden beginnt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Strafen, fordert aber präzisere Definitionen, was als "fairer" Preis gilt.
Branchenverbände warnen jedoch vor Herausforderungen bei der vollständigen Umsetzung der Transparenzpflichten. Einige Betreiber könnten Schwierigkeiten haben, ihre Systeme und Anzeigen rechtzeitig anzupassen, andere fragen sich, wie die Regeln einheitlich angewandt werden sollen.
Elektroautofahrer sehen nun die genauen Preise direkt an der Ladestation – nicht erst auf der Schlussrechnung. Die neuen Vorschriften sorgen für ein einfacheres System und reduzieren unerwartete Kosten. Mit den drohenden Bußgeldern müssen die Betreiber sich schnell an die neuen Standards anpassen.






