19 April 2026, 12:06

Bund der Steuerzahler klagt: Soll die GEZ-Gebühr steuerlich absetzbar werden?

Alte deutsche Zeitung vom 29. September 1929 mit der Schlagzeile "Sugenberg und die Defreiung" mit einem Schwarz-Weiß-Foto eines Mannes in Anzug, Krawatte und Hut mit ernstem Gesichtsausdruck.

Bund der Steuerzahler klagt: Soll die GEZ-Gebühr steuerlich absetzbar werden?

Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerlichen Regelungen zur rundfunkbeitragspflichtigen Gebühr (GEZ) infrage. Mit einer neuen Klage will der Verband erreichen, dass die Gebühr von der Steuer absetzbar wird – was Millionen Haushalten Ersparnisse bringen könnte. Der Fall wird vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern verhandelt.

Auslöser des Streits war der Versuch eines Steuerzahlers, rund 220 Euro an Rundfunkgebühren für das Jahr 2024 abzusetzen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin der Verband mit einer Musterklage einschritt. Bei Erfolg könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden.

Die möglichen Ersparnisse hängen vom individuellen Steuersatz ab: Wer 20 Prozent zahlt, könnte etwa 44 Euro im Jahr sparen, bei 30 Prozent wären es rund 66 Euro, und Spitzenverdiener mit dem höchsten Satz könnten fast 93 Euro jährlich zurückerhalten. Die Absetzbarkeit würde nicht die Gebühr selbst senken, sondern das zu versteuernde Einkommen mindern.

Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für unzählige Haushalte in Deutschland haben. Ein Urteil zugunsten des Steuerzahlerverbands würde es Bürgern ermöglichen, einen Teil der Gebühr über die Steuererklärung zurückzuholen.

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Das Gericht muss nun klären, ob der Rundfunkbeitrag steuerlich geltend gemacht werden kann. Falls die Klage erfolgreich ist, würde die Neuregelung für künftige Steuererklärungen gelten und verschiedene Einkommensgruppen entlasten. Der Fall liegt nun beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle