Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Hannah HofmannBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro, nachdem es versucht hatte, eine britische Elektronische Reiseerlaubnis (ETA) über eine gefälschte Website zu beantragen. Der Betrug flog auf, als ihnen während des Bezahlvorgangs eine ungewöhnlich hohe Gebühr auffiel.
Die ETA ist seit fast einem Jahr für Reisende, die nach Großbritannien einreisen, verpflichtend – Anträge müssen direkt bei den britischen Behörden eingereicht werden. Dennoch gelingt es betrügerischen Websites immer wieder, ahnungslose Antragsteller zu übervorteilen, indem sie überteuerte Gebühren kassieren oder persönliche Daten abgreifen.
Das Paar, das sich auf seine Reise vorbereitete, suchte online nach dem Antragsformular für die ETA. Sie gaben ihre persönlichen Daten und Kreditkarteninformationen auf einer Seite ein, von der sie annahmen, es handele sich um die offizielle Website. Bei der Zahlung belief sich der Gesamtbetrag auf etwa 240 Euro – ein Vielfaches der eigentlichen Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der hohen Summe verweigerten sie die Freigabe der Transaktion. Ihre Bank sperrte daraufhin die Karte, um weiteren Betrug zu verhindern. Am 13. März 2026 erstatteten sie online Anzeige bei der Polizei und schilderten den Vorfall.
Das offizielle Portal für die ETA findet sich unter *https://www.gov.uk/eta, wo die korrekte Gebühr erhoben wird. Die Verbraucherzentrale Deutschland* rät Reisenden, vor der Eingabe sensibler Daten die Authentizität der Website zu prüfen. Betrüger ahmen häufig behördliche Seiten nach, verlangen überhöhte Preise oder stehlen Finanzdaten.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrug noch vor einem finanziellen Schaden stoppen. Die Bank sicherte das Konto, und die Behörden wurden über die gefälschte Website informiert. Reisende werden dringend aufgefordert, ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung für die ETA-Beantragung zu nutzen, um ähnliche Betrugsversuche zu vermeiden.






