Brandenburg plant Verbot religiöser Symbole wie Kopftuch oder Kippa in Gerichten
Ella WagnerBrandenburg plant Verbot religiöser Symbole wie Kopftuch oder Kippa in Gerichten
Brandenburg will ein Gesetz einführen, das religiöse Symbole in Gerichten verbietet. Die geplanten Regelungen sollen Richtern und Justizmitarbeitern untersagen, während der Verhandlungen sichtbare Kopftücher, Kippas oder Kreuze zu tragen. Behördenvertreter begründen die Maßnahme damit, dass so der Eindruck von Befangenheit bei gerichtlichen Entscheidungen vermieden werden solle.
Der Vorstoß folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Damals hatten die Karlsruher Richter den Bundesländern erlaubt, Neutralitätsgesetze für Beamte – einschließlich Richter – zu erlassen. Mehrere Regionen wie Berlin haben bereits ähnliche Beschränkungen eingeführt, um die Unparteilichkeit zu wahren.
Nun treibt die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes voran, dass Brandenburg eine eigene Version des Verbots erhält. Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Plan. Er schlägt sogar vor, das Verbot auf Laienrichter und sichtbare Tattoos auszuweiten.
In Deutschland wird seit Langem darüber diskutiert, ob Beamte religiöse Symbole tragen dürfen. In Brandenburg kennt Kirschnick mindestens einen Fall, in dem eine Referendarin ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen wollte. Das Justizministerium in Potsdam hat noch nicht bestätigt, wann das Gesetz in Kraft treten könnte.
Der geplante Neutralitätserlass findet Rückhalt beim Brandenburgischen Richterbund. Sollte er verabschiedet werden, würde sich das Land anderen Bundesländern anschließen, die religiöse Symbole in Gerichten bereits eingeschränkt haben. Wann genau die Gesetzesvorlage umgesetzt wird, bleibt jedoch unklar.






