Streit um deutsche Cyberangriffe: Darf der Staat im Ausland hacken?
Ein geplanter deutscher Gesetzesentwurf könnte Sicherheitsbehörden weitreichende neue Befugnisse einräumen, um digitale Gegenangriffe im Ausland zu starten. Der Entwurf sieht vor, dass die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aktiv in fremde IT-Systeme eingreifen dürfen. Kritiker warnen jedoch, dass ein solches Vorgehen rechtliche und ethische Grenzen im Cyberraum überschreiten könnte.
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, hat schwere Bedenken gegen den Plan geäußert. Er warnte das Bundesinnenministerium, dass die Verleihung solcher offensiven Fähigkeiten internationale Normen verletzen könnte. Schätzl betonte, dass bestehende Regelungen – darunter die Genfer Konventionen – bereits klare Grenzen für staatliches Handeln im Cyberraum setzen.
Seiner Ansicht nach fehlt dem Gesetz eine präzise Definition, was unter einem Hackback – also einem Vergeltungsangriff im digitalen Raum – zu verstehen ist. Zudem hinterfragte er die Praxis, fremde Systeme zu infiltrieren oder zu manipulieren, ohne dass konkrete Beweise für einen Angriff vorliegen. Solche Maßnahmen, so Schätzl, könnten zivile Infrastruktur gefährden und globale Rechtsstandards untergraben.
Obwohl Schätzl eine Stärkung der Cyberabwehr befürwortet, lehnt er offensive Maßnahmen entschieden ab. Er besteht darauf, dass jede Reaktion auf digitale Bedrohungen innerhalb der bestehenden rechtlichen Rahmen bleiben muss, um ungewollte Eskalationen oder Schäden zu vermeiden.
Die Debatte zeigt die Spannungen zwischen der Stärkung der nationalen Sicherheit und der Einhaltung des Völkerrechts. Schätzls Warnungen deuten darauf hin, dass die geplanten Befugnisse im Parlament auf erheblichen Widerstand stoßen könnten. Derzeit wird der Gesetzentwurf noch geprüft, wobei Forderungen nach klareren Schutzmechanismen laut werden, bevor offensive Cyberfähigkeiten ausgebaut werden.






