30 June 2026, 04:03

Bundesregierung verbietet islamistische Gruppe Muslim Interaktiv nach jahrelangen Debatten

Altes AfD-Video über die CDU und 'Muslim Interaktiv' geht erneut viral

Bundesregierung verbietet islamistische Gruppe Muslim Interaktiv nach jahrelangen Debatten

Das Bundesinnenministerium verbot die Gruppe Muslim Interaktiv Anfang November 2025. Die Entscheidung folgte auf jahrelange politische Debatten und Bewertungen der Sicherheitsbehörden. Die Organisation wurde als extremistisch eingestuft, da sie das Ziel verfolgte, den Islam als einziges gesellschaftliches Modell durchzusetzen und dabei staatliche Autorität abzulehnen.

Bedenken gegen Muslim Interaktiv gab es bereits früher. Im Mai 2024 hatte der Hamburger Verfassungsschutz die Gruppe als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Noch im selben Monat beantragte die AfD-Bundestagsfraktion ein bundesweites Verbot des Vereins.

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Schon im April 2024 hatte die Hamburger CDU einen ähnlichen Antrag auf Landesebene eingebracht, der jedoch von SPD und Grünen abgelehnt wurde. Der AfD-Antrag auf Bundesebene kam am 13. Juni 2024 zur Abstimmung im Bundestag – und scheiterte. Alle großen Parteien – CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke – stimmten dagegen, während die BSW sich enthielt.

Kritik an der AfD-Initiative kam aus verschiedenen Lagern. Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami warf dem Vorstoß vor, Muslime pauschal zu diffamieren, indem er nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheide. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries hielt den AfD-Antrag für überflüssig, da die CDU den politischen Islamismus bereits thematisiere. Ein Video zur Debatte, das der Abgeordnete Baumann am 13. Juni 2024 auf Facebook gepostet hatte, verbreitete sich später weitreichend im Netz.

Das Verbot wurde schließlich im November 2025 nach langer Prüfung vollzogen. Ausschlaggebend waren die Weigerung der Gruppe, staatlichen Einfluss anzuerkennen, sowie ihre Einstufung als extremistisch. Die Entscheidung beendete einen umstrittenen politischen Prozess mit Beteiligung mehrerer Parteien und Anträge.

Quelle