Bundestag beschleunigt Anerkennung ausländischer Gesundheitsabschlüsse durch neues Gesetz
Maximilian SchmidtBundestag beschleunigt Anerkennung ausländischer Gesundheitsabschlüsse durch neues Gesetz
Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitsbereich zu beschleunigen. Die Regelung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Hebammen aus Staaten außerhalb der EU. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und durch klarere, digitale Verfahren die Überprüfung ihrer Qualifikationen zu vereinfachen.
Das Gesetz wurde von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingebracht. Die Abgeordneten nahmen es am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen an. Die AfD lehnte den Entwurf ab, während die Linke sich der Stimme enthielt.
Nach den neuen Bestimmungen prüfen die Bundesländer die Sprachkenntnisse von Bewerberinnen und Bewerbern aus Drittstaaten bereits während der beruflichen Ausbildung. Das Gesetz führt zudem einheitliche Standards ein und verlagert weite Teile des Verfahrens ins Internet. Damit sollen Verzögerungen und der Aufwand für Antragstellende wie Behörden verringert werden.
Die Vorlage bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Bei einer Verabschiedung tritt sie am 1. November 2026 in Kraft.
Das Gesetz soll die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im deutschen Gesundheitswesen erleichtern. Durch standardisierte Prüfungen und digitale Abläufe wird das Verfahren schneller und effizienter. Die Änderungen gelten für zentrale medizinische Berufe und sollen helfen, den Personalbedarf in der Branche zu decken.






