Gericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel – Autor scheitert mit Klage
Hannah HofmannGericht blockiert Zugang zu Stasi-Akten über Angela Merkel – Autor scheitert mit Klage
Ein in Berlin ansässiger Autor hat einen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab und begründete dies damit, dass das Bundesarchiv keine herausgabepflichtigen Unterlagen zu ihr besitze. Die Entscheidung stützte sich auf Datenschutzbestimmungen sowie das Fehlen von Beweisen für eine Verbindung Merkels zu Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit.
Der Autor hatte sämtliche Stasi-Dokumente zu Merkel für ein geplantes Buch über Institutionen der DDR angefordert. Nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz ist der Zugang zu solchen Akten jedoch nur in Fällen möglich, in denen es um eine Beschäftigung beim MfS, historische Bedeutung oder öffentliche Ämter geht. Das Gericht stellte fest, dass Merkel diese Kriterien während der aktiven Zeit der Stasi nicht erfüllte.
Das Bundesarchiv bestätigte, dass keine herausgabepflichtigen Unterlagen existieren. Die Richter wiesen zudem Vorwürfe zurück, die Stasi habe Merkel bevorzugt behandelt. Zwar ist das Urteil nun rechtskräftig, doch bleibt dem Kläger die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einzulegen.
Der Fall verdeutlicht die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz. Ohne Nachweis einer Verstrickung Merkels in Stasi-Operationen besteht keine Verpflichtung zur Aktenherausgabe. Unklar ist, wie der Autor weiter vorgehen wird – die aktuelle Entscheidung blockiert jedoch den sofortigen Zugang zu den angeforderten Dokumenten.






