23 March 2026, 14:06

Gewalttätiger Widerstand im Regionalzug: Algerier greift Bundespolizisten an

Polizeibeamte in Einsatzausrüstung verhaften einen Mann in einem weißen Kleid auf einem Bahnsteig, mit anderen Personen im Hintergrund.

Gewalttätiger Widerstand im Regionalzug: Algerier greift Bundespolizisten an

Ein 20-jähriger Algerier ist nach gewaltsamer Gegenwehr gegen Polizisten in einem Regionalzug von Halberstadt nach Halle (Saale) festgenommen worden. Der Vorfall begann, als Beamte den Mann schlafend im Zug vorfanden und versuchten, ihn bei Ankunft am Bahnhof zu wecken.

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Die Auseinandersetzung eskalierte schnell, wobei ein Polizist verletzt wurde und der Beschuldigte nun mit mehreren Anklagepunkten konfrontiert ist.

Zunächst hatte der Zugbegleiter den schlafenden Mann bemerkt, konnte ihn jedoch nicht aufwecken. Um 17:16 Uhr wurden Bundespolizisten zum Einsatzort gerufen. Als die Beamten versuchten, den 20-Jährigen zu wecken, reagierte dieser zunächst nicht.

Nach dem Aufwachen wurde der Mann aggressiv, griff die Polizisten mit Kopfstößen und Bissen an und leistete erbitterten Widerstand. Die Beamten mussten Verstärkung anfordern. Eine Beamtin erlitt dabei eine leichte Verletzung an der Oberlippe.

Nach der Überwältigung des Verdächtigen führten die Polizisten einen Schnelltest auf Drogen durch, der positiv auf Kokain ausfiel. Die Behörden haben den algerischen Staatsbürger nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Polizeikräfte und Körperverletzung angeklagt.

Dem Mann drohen zudem verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach deutschem Aufenthaltsrecht. Je nach Schwere der Straftaten könnten diese Abschiebung, Abschiebungshaft oder Einreiseverbote umfassen. Eine Abschiebung nach Algerien könnte jedoch ausgesetzt werden, falls dem Beschuldigten dort ernsthafte Gefahren für Leib oder Freiheit drohen – in diesem Fall wäre eine vorübergehende Duldung möglich.

Der Verdächtige bleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft. Die verletzte Beamtin wurde ärztlich versorgt, ihr Zustand ist jedoch nicht besorgniserregend. Die weiteren Schritte, einschließlich möglicher strafrechtlicher Sanktionen und aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen, werden im Rahmen des laufenden Verfahrens geklärt.

Quelle