19 April 2026, 02:05

Jay-Z kontert mit Verleumdungsklage nach abgelehntem Missbrauchsverfahren

Ein Mann in Anzug vor einer Wand mit Bannern stehend, der von einem Reporter interviewt wird und ein Mikrofon hält.

Jay-Z kontert mit Verleumdungsklage nach abgelehntem Missbrauchsverfahren

Jay-Z hat sich zu einer abgewiesenen Klage wegen sexueller Übergriffe aus dem Jahr 2024 geäußert. Der Fall, in den auch Sean "Diddy" Combs verwickelt war, wurde Anfang 2025 fallen gelassen, nachdem beide Künstler die Vorwürfe zurückgewiesen hatten, eine Frau auf einer Party im Jahr 2000 mit Drogen gefügig gemacht und vergewaltigt zu haben. Nun steht der Rapper in einem noch laufenden Verleumdungsprozess gegen seine Anklägerin und deren Anwaltsteam.

In der ursprünglichen Klage wurde Jay-Z und Combs vorgeworfen, eine Frau – in den Gerichtsakten als "Doe" bezeichnet – bei einer Feier vor zwei Jahrzehnten angegriffen zu haben. Beide Männer wiesen die Anschuldigungen vehement zurück, und das Verfahren wurde im Februar 2025 eingestellt.

Jay-Z hat inzwischen eine Verleumdungsklage gegen die Frau und ihre Anwälte eingereicht. Seine rechtlichen Schritte werfen ihnen Erpressung, böswillige Verfolgung, Missbrauch des Klageverfahrens und zivilrechtliche Verschwörung vor. In öffentlichen Stellungnahmen beschrieb er seine Gefühle als "unkontrollierbare Wut" über die Vorwürfe und zeigte sich frustriert darüber, dass falsche Anschuldigungen offenbar keine Konsequenzen nach sich zogen.

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Der Anwalt der Frau, Tony Buzbee, wies Jay-Zs Verleumdungsklage als "rechtlich haltlos" zurück. Dennoch läuft das Verfahren weiterhin – Stand März 2026. Jay-Z hatte zuvor erklärt, die Anschuldigungen hätten ihn "zerrissen", und lehnte eine außergerichtliche Einigung ab.

Der Verleumdungsprozess entwickelt sich weiter, ohne dass bisher eine Lösung in Sicht ist. Jay-Zs Entscheidung, juristisch gegen die Vorwürfe vorzugehen, unterstreicht seinen Willen, sich gegen die erhobenen Behauptungen zur Wehr zu setzen. Der Fall wird voraussichtlich weiterhin genau beobachtet werden, während beide Seiten ihre Argumente vor Gericht vortragen.

Quelle