"König der Löwen"-Streit: Komiker verklagt wegen Zulu-Übersetzung des Kultlieds
Maximilian Schmidt"König der Löwen"-Streit: Komiker verklagt wegen Zulu-Übersetzung des Kultlieds
Ein Rechtsstreit hat sich zwischen einem simbabwischen Komiker und dem Komponisten des ikonischen Gesangs aus Der König der Löwen entfacht. Lebohang Morake, besser bekannt als Lebo M, verklagt Learnmore Jonasi wegen einer viral gegangenen Übersetzung der Circle of Life-Texte. Im Mittelpunkt des Streits steht ein Podcast-Ausschnitt, in dem Jonasi eine humorvolle, aber umstrittene Deutung der Zulu- und Xhosa-Wörter präsentierte.
Der Konflikt begann, als Jonasi, der bereits bei America's Got Talent auftrat, den Gesang in einer Podcast-Folge mit den Worten "Schaut, da ist ein Löwe. Oh mein Gott" übersetzte. Morake, der den Gesang komponiert hatte und von Disney Tantiemen erhält, empfand diese Interpretation als beleidigend. Seine Klage wirft Jonasi vor, das kulturelle Gewicht des Liedes bewusst lächerlich gemacht und seine Version als Fakt statt als Komödie dargestellt zu haben.
Morakes Anwälte argumentieren, dass Jonasis Äußerungen einen Schaden von über 20 Millionen Dollar verursacht hätten. Sie fordern zusätzlich 7 Millionen Dollar als Strafschadensersatz. Die Klage stellt zudem infrage, ob Jonasis Aussagen unter den Schutz des Ersten Verfassungszusatzes fallen, da sie als autoritative Übersetzung und nicht als Satire präsentiert wurden.
Jonasi teilte inzwischen einen Instagram-Beitrag über die Klage, der bereits über 3 Millionen Mal aufgerufen wurde. Tausende Unterstützer hinterließen Kommentare, die sich hinter den Komiker stellen. Angesichts der Kritik äußerte er Interesse an einer Zusammenarbeit mit Morake, um in einem Video die eigentliche Bedeutung des Gesangs zu klären.
Disneys offizielle Übersetzung der Texte lautet "Hoch lebe der König, wir alle verneigen uns vor dem König". Morake, der seit Langem geschäftliche Verbindungen zu Disney pflegt, beharrt darauf, dass Jonasis Version den künstlerischen und kulturellen Wert des Liedes untergräbt.
Der Fall dreht sich nun um die Frage, ob es sich bei Jonasis Übersetzung um geschützte Komödie oder eine schädliche Falschdarstellung handelte. Die Klage Morakes unterstreicht die finanziellen und reputativen Risiken, die mit dem Erbe des Gesangs verbunden sind. Das Urteil könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie satirische Interpretationen urheberrechtlich geschützter Werke vor Gericht behandelt werden.






