26 March 2026, 10:05

"Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet – doch reicht es gegen geplante Obsoleszenz?

Plakat mit der Aufschrift "Beende den Job: Gesundheit sollte ein Recht sein, nicht ein Privileg" und einer Karte mit der Aufschrift "Sicherstellung dauerhaft niedrigerer Gesundheitskosten und Schließung der Versorgungslücke für amerikanische Familien."

"Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet – doch reicht es gegen geplante Obsoleszenz?

Der Bundeskabinett hat am Mittwoch die lange erwartete "Recht auf Reparatur"-Gesetzgebung verabschiedet. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglicher zu machen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen, um die Erschwinglichkeit und die geplante Obsoleszenz wirksam zu bekämpfen.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass Verbraucher defekte Geräte reparieren lassen können, anstatt sie zu ersetzen. Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, betont, dass das Gesetz scheitern werde, wenn Reparaturen weiterhin zu teuer bleiben. Er fordert, dass Geräte so konstruiert werden, dass sie sich leicht reparieren lassen – ohne teure Spezialteile oder künstliche Hürden.

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Ehling plädiert zudem für strengere Sanktionen gegen geplante Obsoleszenz, die er als berechnerten Betrug bezeichnet, wenn Produkte kurz nach Ablauf der Garantie kaputtgehen. Er unterstreicht, dass der Zugang zu Ersatzteilen, Software und Reparaturanleitungen garantiert werden müsse, um die Reparaturkosten niedrig zu halten.

Die Reaktionen der Wirtschaft sind gespalten. Der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) lehnt eine über die EU-Standards hinausgehende Ausweitung der Garantieansprüche im B2B-Bereich ab und warnt vor Nachteilen für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Derweil unterstützt der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) den Regierungsansatz und hebt hervor, dass der Entwurf kleine Betriebe nicht mit längeren Garantiezeiten für Gebrauchtwaren belastet.

Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen sehen in dem Gesetz einen Fortschritt, weisen aber auf Risiken hin. NABU (Naturschutzbund Deutschland) und der TÜV-Verband begrüßen zwar die Nachhaltigkeitsziele, warnen jedoch vor hohen Reparaturpreisen und begrenzter Serviceverfügbarkeit. Der TÜV-Verband betont zudem, dass Sicherheitsstandards für digital vernetzte Produkte nicht geschwächt werden dürfen.

Die verabschiedete Gesetzgebung geht nun in die Umsetzungsphase, während die Debatten über ihre praktischen Auswirkungen anhalten. Während einige den Fokus auf Nachhaltigkeit loben, fordern andere stärkere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Reparaturen sowohl möglich als auch bezahlbar sind. Der Erfolg des Gesetzes könnte davon abhängen, wie gut es gelingt, wirtschaftliche Interessen mit den Bedürfnissen von Verbrauchern und Umweltschutz in Einklang zu bringen.

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