Streit um Verfassungsgerichtsreform in Mecklenburg-Vorpommern vor der Landtagswahl
Clara HofmannStreit um Verfassungsgerichtsreform in Mecklenburg-Vorpommern vor der Landtagswahl
In Mecklenburg-Vorpommern ist eine politische Debatte über geplante Reformen des Landesverfassungsgerichts entbrannt. Die regierende Koalition aus SPD, Grünen und Linken will die Ernennung der Richter ändern und die Unabhängigkeit des Gerichts stärken. Kritiker, darunter AfD und CDU, werfen der Regierung vor, die Änderungen aus politischem Kalkül durchzusetzen.
Die Reformen werden vor der entscheidenden Landtagswahl am 20. September vorgelegt, bei der die AfD derzeit mit 34 Prozent in den Umfragen führt. Der Koalitionsplan sieht vor, bestehende Regelungen – wie eine Amtszeitbegrenzung auf zwölf Jahre und eine Altersgrenze von 68 Jahren für Richter – in der Landesverfassung zu verankern. Zudem soll verhindert werden, dass Streitigkeiten bei der Richterernennung zu Blockaden führen: Scheitert eine Einigung über die Besetzung eines Postens, darf das Gericht selbst Vorschläge für eine Nachfolge unterbreiten. Diese müssen anschließend vom Landtag mit absoluter Mehrheit bestätigt werden.
Hintergrund der Initiative sind frühere Kontroversen, darunter die Ernennung von Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin im Jahr 2020. Ihr politischer Werdegang löste wochenlange Auseinandersetzungen aus und warf Fragen nach politischem Einfluss auf das Gericht auf. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Julian Barlen forderte seitdem die Abgeordneten auf, das Gericht vor dem zu schützen, was er als "Angriffe und Aushöhlung" bezeichnete.
Die Opposition lehnt die Reformen ab. Enrico Schult von der AfD bezeichnete den Vorstoß als "Verfassungstrick", um die linke Kontrolle über das Gericht zu zementieren. CDU-Landeschef Daniel Peters plädierte stattdessen dafür, die Demokratie durch Vertrauen und offene Debatten zu stärken – statt durch Regeländerungen. Unterdessen hatte Sachsen-Anhalt kürzlich eine ähnliche Reform mit breiter Unterstützung verabschiedet, an der sich CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne beteiligten.
Die geplanten Änderungen würden das Verfahren zur Richterauswahl reformieren und das Risiko politischer Pattsituationen verringern. Werden sie verabschiedet, treten sie noch vor der anstehenden Wahl in Kraft, bei der die AfD deutlich in Führung liegt. Die Entscheidung wird zeigen, ob der Koalitionsplan die Zukunft des Gerichts prägt – oder auf weiteren Widerstand stößt.






