12 April 2026, 14:10

Brutaler Raubmord an Rentnerin: Täter wegen Habgier und Schizophrenie zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Schwarz-weißes Mugshot einer Frau in schwarzer Bluse mit einem Collage von zwei zusätzlichen Bildern im Hintergrund neben einer Wand mit einer Tür auf der linken Seite und Text/Zahlen auf der rechten Seite.

Brutaler Raubmord an Rentnerin: Täter wegen Habgier und Schizophrenie zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Ein Mann ist wegen des brutalen Mordes an einer älteren Frau während eines Raubüberfalls zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht begründete die besondere Schwere der Tat mit Habgier, Hinterlist und der Absicht, weitere Straftaten zu begehen.

Der Angeklagte war durch eine unverschlossene Balkontür in die Wohnung des Opfers eingedrungen, um Wertgegenstände zu stehlen. Im Inneren des Hauses griff er die Frau an, würgte sie und schlug mit einem Gehstock und einem Stein auf sie ein, bis sie das Bewusstsein verlor.

Nachdem er sie bewusstlos geschlagen hatte, vergewaltigte er sie und stopfte ihr ihre Unterwäsche in den Mund, wodurch sie erstickte. Im Anschluss an die Tat nutzte er ihre Bankkarte, um in Kehl und Offenburg kleinere Einkäufe zu tätigen.

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Die Polizei nahm ihn später am Bahnhof von Offenburg fest, nachdem seine DNA – die bereits aus früheren kleineren Vergehen in der Datei gespeichert war – ihn mit der Straftat in Verbindung brachte. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da beim Angeklagten eine Schizophrenie diagnostiziert worden war. Das Gericht wertete diese Erkrankung als mildernden Umstand, der eine lebenslange Freiheitsstrafe verhinderte.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen Mordes in Verbindung mit Raub und Vergewaltigung mit Todesfolge. Die Schizophrenie wurde als Faktor berücksichtigt, der zu einer Strafmilderung führte. Die zwölfjährige Haftstrafe spiegelt sowohl die Grausamkeit der Tat als auch die rechtliche Anerkennung seines psychischen Gesundheitszustands wider.

Quelle