Karfreitag 2024: Warum Berlin und Brandenburg so streng bleiben wie eh und je
Maximilian SchmidtKarfreitag 2024: Warum Berlin und Brandenburg so streng bleiben wie eh und je
Karfreitag bleibt einer der strengsten "stillen Feiertage" Deutschlands – mit langjährigen Vorschriften, die Lärm und Unterhaltung einschränken. Sowohl Berlin als auch Brandenburg verbieten an diesem Tag öffentlich Tanzen, Sportevents und musikalische Aufführungen, wobei die genauen Zeiten und Regelungen voneinander abweichen. Die Bestimmungen sind seit mindestens fünf Jahren unverändert und spiegeln den konsequent respektvollen Umgang mit dem Charakter des Tages wider.
In Berlin sind öffentliche Tanzveranstaltungen von 4:00 Uhr morgens bis 21:00 Uhr verboten. Zudem gelten die üblichen Sonntagsruheregeln, die laute Aktivitäten einschränken. In Gaststätten mit Alkoholausschank sind musikalische Darbietungen jeglicher Art untersagt, und Kinos müssen bei bestimmten Filmen mit Einschränkungen rechnen. Öffentliche Sportevents mit musikalischer Untermalung oder Unterhaltungsprogramm sind ebenfalls tabu.
Brandenburg geht noch strenger vor: Hier ist Tanzen in der Öffentlichkeit von Mitternacht am Karfreitag bis 4:00 Uhr am Karsamstag verboten. Auch Freiluftveranstaltungen, Umzüge und Unterhaltungsangebote sind für volle 24 Stunden untersagt – es sei denn, sie dienen Kunst, Wissenschaft oder Bildung. Gaststätten mit Alkoholausschank dürfen über die reine Bewirtung hinaus keine Events ausrichten. Für Sportevents gelten dieselben Beschränkungen wie für Tanzveranstaltungen.
Kulturministerin Manja Schüle (Brandenburg) verteidigt die Regelungen und argumentiert, die besinnliche Stille komme nicht nur religiösen Menschen, sondern der gesamten Gesellschaft zugute. Die Vorschriften gelten nicht nur an Karfreitag, sondern auch an anderen "stillen Feiertagen" wie dem Volkstrauertag oder dem Totensonntag. Jedes Bundesland legt seine eigenen Bestimmungen fest, doch weder Berlin noch Brandenburg haben ihre Politik in den letzten fünf Jahren gelockert.
Die Folge: Kein öffentliches Tanzen, kaum Live-Musik und ruhige Straßen in beiden Regionen. Veranstalter, Gastronomen und Anwohner müssen ihre Pläne für den Tag anpassen. Zwar gibt es Ausnahmen für kulturelle oder bildende Angebote, doch im Kern bleiben die Regeln unverrückbar.






