19 April 2026, 06:06

Psychotherapeuten protestieren in Berlin gegen geplante Honorarkürzungen von 4,5 Prozent

Große Gruppe von Menschen mit Masken auf einer von Bäumen gesäumten Straße in Berlin, einige mit Fahrrädern, mit Gebäuden, Ampeln und bewölktem Himmel im Hintergrund.

Psychotherapeuten protestieren in Berlin gegen geplante Honorarkürzungen von 4,5 Prozent

Rund 1.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten versammelten sich in Berlin, um gegen geplante Honorarkürzungen zu protestieren. Die Demonstration richtete sich gegen eine um 4,5 Prozent reduzierte Vergütung, die ab dem 1. April 2023 in Kraft treten soll. Die Protestierenden trugen Schilder mit Parolen wie "4,5 % Kürzung = 100 % falsch berechnet" und forderten eine Rücknahme der Entscheidung.

Die Gebührenkürzungen waren vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen worden, dem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sowie unabhängige Experten angehören. Der Beschluss löste breite Ablehnung unter Therapeuten aus, die befürchten, dass die Kürzungen die Patientenversorgung verschlechtern werden.

Auf der Kundgebung sprachen unter anderem Psychotherapeuten sowie Politikerinnen wie Ricarda Lang von den Grünen und Heidi Reichinnek von der Linken. Das Aktionsbündnis Psychotherapie, das den Protest organisiert hatte, forderte die sofortige Rücknahme der Kürzungen. Die Initiatoren warnten, dass die jetzigen Einsparungen langfristig zu höheren Kosten im Gesundheitswesen führen würden.

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Das Bundesgesundheitsministerium unter Ministerin Nina Warken (CDU) hat noch bis Mitte Mai Zeit, die Kürzungen anzufechten und zu blockieren. Bis dahin bleibt die geplante Reduzierung für den kommenden Monat vorgesehen.

Der Protest machte die tiefgreifenden Sorgen über die finanziellen Auswirkungen auf psychotherapeutische Leistungen deutlich. Sollten die Kürzungen umgesetzt werden, drohen Therapeuten sinkende Einnahmen, während Patientinnen und Patienten mit eingeschränktem Zugang zu Behandlungen rechnen müssen. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Gesundheitsministerium, das nur ein begrenztes Zeitfenster für ein Eingreifen hat.

Quelle