Feuerwerksregeln in Schleswig-Holstein: Was zum Jahreswechsel 2025/26 gilt

Admin User
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Ein Geschäft mit Fahrrädern, einem Pfahl und einem Feuerlöscher davor.

Feuerwerkverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland - Feuerwerksregeln in Schleswig-Holstein: Was zum Jahreswechsel 2025/26 gilt

Böllerverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland

Böllerverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland

Böllerverbot auf Sylt: Das gilt auf dem Festland

  1. Dezember 2025, 04:17 Uhr

Die Regeln für Feuerwerk in Schleswig-Holstein bleiben zum Jahreswechsel 2025/2026 weitgehend unverändert. Ein Gerichtsurteil vom Dezember 2025 stoppte umfassendere Verbote auf Föhr und Amrum, sodass in den meisten Gebieten nur die bundesweiten Sprengstoffverordnungen gelten. Einige Kreise und Inseln halten jedoch aus Sicherheitsgründen an lokalen Einschränkungen fest.

Im Dezember 2025 hob das Oberverwaltungsgericht Schleswig ein generelles Böllerverbot für Föhr und Amrum vorläufig auf. Das Gericht entschied, dass solche Verbote mit dem bundesweiten Sprengstoffrecht vereinbar sein müssen und nicht auf Landesregelungen wie dem Immissionsschutzgesetz basieren dürfen. Eine endgültige Verhandlung ist für 2026 angesetzt, doch bis dahin gelten keine zusätzlichen Beschränkungen über die bestehenden Bundesvorgaben hinaus. Die Behörden arbeiten derzeit an einer neuen Allgemeinverfügung, um ähnliche Regelungen wieder einzuführen – bisher haben jedoch keine weiteren Gebiete zusätzliche Einschränkungen angekündigt.

Mit der vorläufigen Gerichtsentscheidung richtet sich Schleswig-Holstein zum Jahreswechsel 2025/2026 weitgehend nach den bundesweiten Feuerwerksregeln. Einige Inseln und Städte behalten eigene Verbote oder Sicherheitszonen bei, doch flächendeckende regionale Beschränkungen gibt es vorerst nicht. Das Ergebnis der Verhandlung 2026 könnte jedoch weitere Änderungen für die lokalen Vorschriften mit sich bringen.