Sachsen-Anhalt öffnet den Bewerbungsprozess zur Förderung von Versicherungsprämien für Obst- und Hopfenkultivierungsbetriebe im Jahr 2026

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Ein Photo-Rahmen mit einem beerenähnlichen Obstbaum und umliegenden Pflanzen.

Sachsen-Anhalt öffnet den Bewerbungsprozess zur Förderung von Versicherungsprämien für Obst- und Hopfenkultivierungsbetriebe im Jahr 2026

Sachsen-Anhalt startet Antragsverfahren für Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Hopfenanbau für das Jahr 2026

Sachsen-Anhalt startet Antragsverfahren für Förderung von Versicherungsprämien im Obst- und Hopfenanbau für das Jahr 2026

  1. Dezember 2025

Finanzen, Wirtschaft

Sachsen-Anhalt hat ein neues Förderprogramm für Obst- und Hopfenbauern aufgelegt. Damit werden ab 2026 Teile der Kosten für freiwillige Versicherungsprämien übernommen. Kleine und mittlere Unternehmen dieser Branchen können ab sofort finanzielle Unterstützung beantragen.

Die Initiative richtet sich an KMU der Obst- und Hopfenwirtschaft in der Region. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer Versicherung, die vor Spätfrost (ab dem 1. April), Stürmen, Starkregen und Hagel schützt. Erfolgreiche Antragsteller erhalten bis zu 50 Prozent ihrer Prämienkosten erstattet.

Wie Agrarminister Sven Schulze erläuterte, solle das Programm schwere finanzielle Verluste für die Erzeuger verhindern. Gleichzeitig diene es dazu, die langfristige Widerstandsfähigkeit gegen Extremwetterereignisse zu stärken. Durch die Förderung proaktiver Risikovorsorge solle die Zukunft des Sektors gesichert werden. Anträge müssen bis zum 24. Februar 2026 eingereicht werden. Formulare und weitere Informationen sind online über das offizielle Portal Sachsen-Anhalts abrufbar. Interessierte Unternehmen finden den entsprechenden Bereich unter dem Stichwort „Ernteversicherung für Obst und Hopfen – FP 7845“ auf der verlinkten Seite.

Die Förderung bietet den Erzeugern die Möglichkeit, ihre Versicherungskosten zu senken und gleichzeitig ihre Ernte abzusichern. Berechtigte Betriebe haben bis Februar 2026 Zeit, ihren Antrag einzureichen. Offizielle Richtlinien und Antragsunterlagen sind über die Website des Landesagrarministeriums erhältlich.