AOK Sachsen-Anhalt erhöht Sonderbeitrag auf 2,89 %

Admin User
2 Min.
Ein Krankenhauszimmer mit mehreren Betten, Patienten, Infusionsflaschen auf Ständern und einer Frau mit einer Tasche in der Nähe eines Patienten.

AOK Sachsen-Anhalt erhöht Sonderbeitrag auf 2,89 %

AOK Sachsen-Anhalt erhöht Zusatzbeitrag auf 2,89 Prozent

AOK Sachsen-Anhalt erhöht Zusatzbeitrag auf 2,89 Prozent

  1. Dezember 2025

Die AOK Sachsen-Anhalt hat bekannt gegeben, ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2026 von 2,5 auf 2,89 Prozent anzuheben. Hintergrund der Erhöhung sind steigende Ausgaben im Gesundheitsbereich, insbesondere für Krankenhausbehandlungen und verschreibungspflichtige Medikamente. Gleichzeitig fordert die Krankenkasse die Bundesregierung auf, die finanzielle Belastung für die Versicherten zu verringern.

Für das Jahr 2025 rechnet die AOK mit Mehrausgaben von 130 Millionen Euro für stationäre Behandlungen und 60 Millionen Euro für Arzneimittel. Allein im vergangenen Jahr gab die Kasse rund 1,4 Milliarden Euro für Krankenhausaufenthalte und fast 725 Millionen Euro für Medikamente ihrer Mitglieder aus. Angesichts dieser Entwicklung sieht sich die AOK gezwungen, den Zusatzbeitrag anzupassen – der Gesamtbeitragssatz steigt damit auf 17,49 Prozent.

Um die Kosten zu senken, drängt die Krankenkasse auf eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, was im Jahr 2025 etwa 70 Millionen Euro einsparen könnte. Diese Ersparnis würde eine Reduzierung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ermöglichen. Zudem fordert die AOK eine pauschale Bundesbeteiligung für Empfänger von Bürgergeld, was den Beitragssatz um weitere 0,4 Prozentpunkte entlasten könnte.

Die Forderungen richten sich an Schlüsselministerien, darunter Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Gemeinsam mit dem Finanzministerium und der Kanzlei könnten durch Reformen, Haushaltsanpassungen oder Kostendämpfungsmaßnahmen die Finanzierungslücken geschlossen werden. Mögliche Schritte wären etwa Anpassungen der Krankenhausfinanzierung, Reformen der Erstattungssysteme oder eine bessere Abstimmung mit Ländern und anderen Krankenkassen.

Die Erhöhung des Zusatzbeitrags tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und bringt den Gesamtbeitragssatz auf 17,49 Prozent. Die AOK Sachsen-Anhalt hat konkrete Vorschläge unterbreitet, um die Belastung zu mindern – darunter Steuersenkungen auf Medikamente und eine stärkere Bundesbeteiligung für Bürgergeld-Bezieher. Nun liegt es an den Verantwortlichen in Berlin, auf die Forderungen zu reagieren.