Geschäftsmann wegen Lohnraubs und Sozialversicherungsbetrugs verurteilt

Geschäftsmann wegen Lohnraubs und Sozialversicherungsbetrugs verurteilt
Ein 52-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Börde, der in der Baubranche tätig ist, wurde wegen Lohnvorenthaltung und Sozialversicherungsbetrugs verurteilt. Der namentlich nicht genannte Geschäftsmann gestand, in 19 Fällen Löhne einbehalten und veruntreut zu haben. Das Gericht verhängte eine Gesamtstrafe von 1.750 Euro, entsprechend 50 Tagessätzen zu je 35 Euro. Eine Prüfung ergab, dass der Unternehmer scheinbar "selbstständige" Arbeiter beschäftigt hatte, die de facto abhängige, sozialversicherungspflichtige Angestellte waren. Diese "Scheinselbstständigen" waren nicht bei der Sozialversicherung angemeldet, wodurch ein Schaden von über 20.000 Euro innerhalb von mehr als zwölf Monaten entstand. Der Unternehmer schloss mit den Arbeitnehmern zudem keine Dienstverträge ab, was ihre Beschäftigungsverhältnisse weiter verschleierte. Das Urteil des Gerichts, das seit dem 12. Dezember 2024 rechtskräftig ist, unterstreicht die Schwere dieser Verstöße. Durch das Handeln des Unternehmers entstand der Sozialversicherung ein erheblicher finanzieller Schaden, und seinen Mitarbeitern wurden ihre rechtmäßigen Löhne vorenthalten. Die Geldstrafe von 1.750 Euro dient als Mahnmal für die Konsequenzen solcher Taten. Der Fall macht deutlich, wie wichtig die korrekte Anmeldung und faire Behandlung aller Arbeitnehmer ist.

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