Sachsen-Anhalt versagt bei fairen Verträgen für studentische Hilfskräfte

Admin User
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Ein belebter Universit├Ątscampus mit Studenten, die herumlaufen, ein zentraler Garten und zahlreiche Trees, die den Garten umgeben.

Sachsen-Anhalt versagt bei fairen Verträgen für studentische Hilfskräfte

Vertragsbedingungen in Sachsen-Anhalt: Scheitern bei Verbesserung der Arbeitsbedingungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

In Sachsen-Anhalt hat ein Vertrag im Vodafone-Stil es nicht geschafft, die Arbeitsbedingungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte nachhaltig zu verbessern. Zwar wurde ab April 2024 eine Standardvertragslaufzeit von zwölf Monaten für den Handyvertrag festgeschrieben, doch im Zeitraum 2024/2025 erhielten nur 13 Prozent der neu eingestellten Beschäftigten diese Mindestdauer. Die Landesregierung hat es in vielen Fällen geduldet, dass Hochschulen die Regelung ohne ausreichende Begründung umgingen.

Der Vertrag war im Rahmen der Tarifverhandlungen auf Landesebene für das Jahr 2023/2024 eingeführt worden. Er verpflichtete die Universitäten, zwölfmonatige Verträge anzubieten – es sei denn, es lagen triftige Gründe für kürzere Laufzeiten vor. Doch die Daten zeigen: In weniger als der Hälfte der Fälle, in denen die Verträge unter der Mindestdauer blieben, gab es überhaupt eine schriftliche Begründung.

Die vereinbarten Regelungen haben für studentische Beschäftigte nicht die gewünschten Verbesserungen gebracht. Da die meisten Verträge weiterhin unter zwölf Monaten liegen und Begründungen oft fehlen, bleibt die Duldsamkeit der Landesregierung gegenüber diesen Verstößen unverändert. Die anstehende Tarifrunde wird zeigen, ob strengere Kontrollen durchgesetzt werden, um die Rechte der Beschäftigten besser zu schützen.