Städtische Verwaltung Feiertags-Schließung vom 24. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 inklusive

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Luftaufnahme einer Stadt mit Gebäuden, Türmen, Bäumen und einem bewölkten Himmel.

Städtische Verwaltung Feiertags-Schließung vom 24. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 inklusive

Viele deutsche Städte drosseln öffentliche Dienstleistungen über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage

Die Stadtverwaltung von Halle (Saale) stellt den Großteil ihrer Dienstleistungen vom 24. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 ein. Auch andere Großstädte wie München, Offenbach, Köln und Essen werden ihr Angebot einschränken, halten aber grundlegende Notdienste während der Feiertage aufrecht.

In München ist die zentrale Telefonhotline (115) von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar – an Feiertagen bleibt sie geschlossen. Das Kreisverwaltungsreferat übernimmt Notfälle bis 18 Uhr; Details sind online abrufbar. Die Erziehungs- und Jugendberatung, die Jugendgerichtshilfe sowie die Obdachlosenunterkunft in der Franziskanerstraße haben zu den regulären Bürotagen geöffnet. Die psychologische Beratung für Kinder und Jugendliche ist unter der Nummer 233-66933 werktags von 9 bis 12 Uhr erreichbar. Das Steueramt ist vom 29. Dezember bis 6. Januar per Telefon, E-Mail und Ticketsystem kontaktierbar.

In Offenbach bleibt die Polizeidienststelle rund um die Uhr für dringende Störungsmeldungen unter 069 8065-3195 besetzt. Der ZeBuSS-Notdienst ist am 30. Dezember von 10 bis 12 Uhr (069 8065-3584/-2686) erreichbar, während baurechtliche Notfälle unter 069-8065-3080 gemeldet werden können. Anfragen zu Planung und Bau werden nur per E-Mail bearbeitet. Das Personalamt öffnet am 22., 23., 29. und 30. Dezember sowie am 2. Januar jeweils von 8 bis 14 Uhr.

Köln bietet über den Amtsärztlichen Dienst eingeschränkte medizinische Leistungen am 29. und 30. Dezember (8 bis 16 Uhr) sowie am 2. Januar (8 bis 13 Uhr) an (Kontakt: 0221 221-24781/-25658). Passnotfälle werden am 29. und 30. Dezember von 9 bis 12 Uhr bearbeitet.

In Essen können soziale und fürsorgerechtliche Notfälle am 29. und 30. Dezember von 8 bis 12 Uhr in der Steubenstraße 53 oder unter 0201 88-50555 geklärt werden. Passnotfälle werden am 22., 23., 29. und 30. Dezember von 8 bis 13 Uhr (0201 88-33235 oder 115 bis 18 Uhr) abgewickelt. Das ServiceCenter und das Standesamt bieten am 2. Januar zusätzlich Telefonsupport an. Eine vollständige Übersicht der verfügbaren Dienstleistungen erscheint am 12. Dezember 2025 im Amtsblatt (Seite 10).

Bürger sollten die örtlichen Bekanntmachungen für genaue Öffnungszeiten und Notfallkontakte prüfen. Die meisten Routinedienste bleiben bis Anfang Januar geschlossen oder nur eingeschränkt verfügbar. Wesentliche Notdienste wie Polizei, Sozialhilfe und medizinische Versorgung werden jedoch in begrenztem Umfang aufrechterhalten.