Thüringen profitiert von klaren Steuerregeln für Bildungsangebote

Admin User
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Ein Arzt in weißem Kittel erklärt eine CT-Scan-Maschine zwei Personen in schwarzen Mänteln, die aufmerksam zuhören.

Thüringen profitiert von klaren Steuerregeln für Bildungsangebote

Die neuen Steuerregelungen für Bildungsleistungen wurden von der Kultusministerkonferenz präzisiert. Die Änderungen stellen sicher, dass viele Bildungsangebote in Thüringen weiterhin steuerbefreit bleiben. Sachsen-Anhalt spielte dabei eine zentrale Rolle und prägte die Entscheidungen maßgeblich über seine Vertreter im Ausschuss. Die aktualisierten Richtlinien bestätigen, dass der Großteil der Weiterbildungsangebote von der Besteuerung ausgenommen bleibt. Dies betrifft Einrichtungen wie Volkshochschulen, Berufsfachschulen und andere anerkannte Anbieter in Thüringen. Voraussetzung ist, dass ihre Kurse auf allgemeine, politische, kulturelle oder berufliche Bildung abzielen – und nicht lediglich Freizeitaktivitäten darstellen. Die neuen Vorgaben bieten klarere Kriterien dafür, welche Bildungsleistungen in Thüringen steuerfrei bleiben. Schulen und Bildungsträger in Thüringen können nun mit größerer Planungssicherheit agieren. Die Änderungen spiegeln dabei die Mitwirkung der sachsen-anhaltinischen Vertreter im Entscheidungsprozess wider.