AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen
22. Dezember 2025, 16:13 Uhr
Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) verschärft ihren Streit mit dem deutschen Verfassungsschutz. Die Partei wirft den Behörden vor, unfair behandelt zu werden – insbesondere wegen der Einstufung ihres sächsischen Landesverbands als „gesichert rechtsextrem“. Obwohl Gerichte diese Bewertung bestätigt haben, besteht die AfD darauf, dass die Entscheidung intransparent und rechtlich nicht haltbar sei.
Im Mittelpunkt des Konflikts steht ein Beschluss des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2023, der den sächsischen AfD-Landesverband offiziell als rechtsextremistische Organisation einstuft. Im Januar 2025 wies das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Klage der Partei ab und bestätigte die Einordnung. Der sächsische AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban bezeichnete das Urteil als „rechtlich nicht vertretbar“ und warf den Behörden vor, Aussagen der Partei verzerrt wiederzugeben, um die Einstufung zu rechtfertigen.
Die AfD fordert seit Langem die vollständige Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen des Verfassungsschutzes und argumentiert, dass die Geheimhaltung ihr Recht auf eine faire Verteidigung untergrabe. Urban verglich die Situation mit der Anklage eines Diebstahls, „ohne zu sagen, was gestohlen worden sein soll“. Trotz dieser Einwände betonte das Innenministerium, dass alle verfahrensrechtlichen Regeln eingehalten worden seien, darunter auch der Zugang der AfD zu den relevanten Unterlagen. Zudem verwiesen Beamte darauf, dass Gerichte die Einstufung bereits zweimal bestätigt hätten.
Der sächsische AfD-Verband kündigte nun an, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, sollte die Einordnung nicht aufgehoben und die vollständige Bewertung nicht offengelegt werden. Die Parteiführung beharrt darauf, dass die Beobachtung politisch motiviert sei und es an belastbaren Beweisen fehle.
Der Streit bleibt ungelöst: Während der sächsische AfD-Verband eine Klage gegen die Landesregierung vorbereitet, bleibt die Einstufung des Verfassungsschutzes nach zwei gerichtlichen Entscheidungen bestehen. Die Partei wird die Bewertung sowie die damit verbundene Geheimhaltung weiterhin anfechten. Mit weiteren juristischen Auseinandersetzungen ist in den kommenden Monaten zu rechnen.

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