Alkoholisierte Fahrerin steht nach Doppeltötung auf der B3 vor Gericht

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Zwei Frauen gehen auf einer Straße, eine hält einen pinken Zettel und trägt eine pink-weiße Kappe, die andere hält einen pinken Zettel und trägt eine blau-weiße Kappe, mit einem Streifenwagen im Hintergrund.

Prozess wegen tödlichen Unfall auf der B3 beginnt - Alkoholisierte Fahrerin steht nach Doppeltötung auf der B3 vor Gericht

Prozessbeginn nach tödlichem Unfall auf der B3

Prozessbeginn nach tödlichem Unfall auf der B3

  1. Dezember 2025, 03:31 Uhr

Eine 41-jährige Frau muss sich wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss vor Gericht verantworten. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2024 auf der Bundesstraße B3 bei Bad Krozingen und forderte zwei Menschenleben, während die Frau selbst schwer verletzt wurde.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung vor. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Der Unfall geschah auf der Bundesstraße B3, als die Angeklagte laut Ermittlern auf die Gegenfahrbahn geriet. Ihr Fahrzeug kollidierte mit einem anderen Auto, wobei eine 65-jährige Beifahrerin sofort starb. Der Fahrer des anderen Wagens erlag später seinen Verletzungen.

Die Frau erlitt schwere Verletzungen und wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Behörden haben keine Angaben zu ihrem Blutalkoholspiegel zum Zeitpunkt des Unfalls gemacht.

Der Prozess findet vor dem Amtsgericht Müllheim statt, da das Gericht in Staufen wegen Bauarbeiten nicht verfügbar ist. Nach deutschem Recht könnte das Strafmaß je nach Grad der Alkoholisierung und mildernden Umständen im Zusammenhang mit der Alkoholeinwirkung (§ 49 StGB) reduziert werden.

Die Verhandlung wird am Amtsgericht Müllheim geführt, wobei die Entscheidung unmittelbar nach Abschluss der Verhandlungen fallen soll. Ausschlaggebend für das Urteil sind die vorgelegten Beweise, darunter der Alkoholisierungsgrad der Angeklagten und die genauen Umstände des Unfalls. Eine Haftstrafe gilt als wahrscheinlich, deren Dauer hängt jedoch von den rechtlichen Erwägungen ab.