Bäuerin scheitert vor Gericht: Weideland wird zwangsweise zum Wald erklärt

Bäuerin scheitert vor Gericht: Weideland wird zwangsweise zum Wald erklärt
Eine Bäuerin hat einen Rechtsstreit um die Einstufung eines Grundstücks verloren. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte ein Urteil, wonach das Gelände, das zuvor als Weideland galt, nun als Waldfläche eingestuft werden muss. Die Landwirtin hatte das Grundstück gerodet und argumentiert, es handele sich um verwildertes Grünland. Das Verwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass die Fläche mit Laubwald und verstreuten Sträuchern bewachsen war und sich kaum von dem angrenzenden kommunalen Wald unterschied. Das Gericht verwies darauf, dass bereits eine Fläche von 0,2 Hektar als Referenzpunkt dienen könne, um ein Grundstück als "bestanden" mit Waldpflanzen einzustufen. Die Bäuerin legte Berufung ein und behauptete, das Gericht habe nicht geprüft, ob das Land noch als Weide genutzt werde oder sich bereits in eine forstwirtschaftliche Fläche gewandelt habe. Sie argumentierte, sie habe aktiv das Wachstum von "Waldpflanzen" gefördert. Das Oberverwaltungsgericht wies dies jedoch als rechtlich unerheblich zurück. Art und Zustand der Waldpflanzen seien für die Entscheidung ohne Belang. Auch der Einwand der Bäuerin, die Pflanzen hätten mechanisch mit einem Mulcher entfernt werden können, änderte nichts Wesentliches am Ergebnis. Die Landwirtin muss das gerodete Gelände nun wieder aufforsten. Das Oberverwaltungsgericht urteilte, dass eine Fläche, die mit Waldpflanzen bewachsen ist, als Wald eingestuft werden müsse. Die Einwände der Bäuerin gegen die Ausschlusskriterien im angefochtenen Urteil seien zu Unrecht erhoben worden.

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